Schon seit vielen Jahren musste man beim Überholen von Fahrradfahrenden einen ausreichenden Mindestabstand einhalten. So stand es in der Straßenverkehrsordnung. Richter haben diesen „ausreichenden“ Abstand in der Vergangenheit in der Regel mit ca. 1,50 Meter angesetzt. Mithin das, was auch …

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So könnte man das schreiben, macht die Polizei allerdings nicht – obwohl es nunmal eindeutig so ist. Polizei Minden-Lübbecke: Eine Schwerverletzte nach Unfall … Dessen Fahrer (52) aus Vlotho hatte ersten Erkenntnissen zufolge die Detmolder Straße aus Richtung der Valdorfer …

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