GEZ Gebühren
Der Raubritterwahn hat eine neue Blüte getrieben … 29.12.2006, 15:03 Uhr, Lüneburg (dpa) -Autohäuser müssen für die Radios in ihren Vorführwagen Rundfunkgebühren zahlen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg entschieden. Geklagt hatte eine Autohausbesitzerin. Sie hatte argumentiert, sie halte …