Grundsätzlich ist das Befahren von Fahrradstraßen nicht untersagt
Ich habe letztlich erst gesehen, dass die Beschilderung der Fahrradstraße im Verlauf der Bachstraße und Hüffer Straße ca. 50 Meter nach hinten versetzt wurde. Für die rechtzeitige Erkennbarkeit und die Akzeptanz so einer Straße natürlich katastrophal. Darum habe ich in …
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