Überholabstand
Schon seit vielen Jahren musste man beim Überholen von Fahrradfahrenden einen ausreichenden Mindestabstand einhalten. So stand es in der Straßenverkehrsordnung. Richter haben diesen „ausreichenden“ Abstand in der Vergangenheit in der Regel mit ca. 1,50 Meter angesetzt. Mithin das, was auch …