Radfahrer-Fehler werden immer erwähnt
Beachtet eine Radfahrerin nicht die Vorfahrt, erwähnt die Polizei dies übrigens ausdrücklich! Im gleichen Bericht wie der im vorherigen Blogposting zitiert, wird ein weiterer Unfall mit Radfahrerbeteiligung beschrieben: Polizei Mi-Lü: 83-jährige Radfahrerin missachtet Vorfahrt Am Samstagmorgen befuhr eine 83-jährige Radfahrerin die Lessingstraße. An der Einmündung Schillerstraße missachtete sie die Vorfahrt eines von rechts kommenden 62-jährigen FIAT-Fahrers. Dieser versuchte noch durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß zu verhindern. Er streifte jedoch trotzdem den hinteren Bereich des Fahrrades leicht, so dass die 83-Jährige stürzte. Dabei verletzte sie sich leicht … Schon in der Überschrift macht die Polizei das Vergehen der Radfahrerin deutlich. Worin sich das im Vorfahrtnehmen eines Autofahrers unterscheidet, erschließt sich mir nicht. Warum kann man das bei Radfahrern deutlich sagen, bei Autofahrern nennt man das „übersehen“. Es ist widerlich!
Als nächstes hat natürlich der vorbildlilche Autofahrer noch eine Vollbremsung versucht. Aber trotzdem er so toll im Verkehr mitmacht, streifte er noch leicht das Fahrrad. „streift“, nicht „anfahren“ … und natürlich auch nur leicht. Wenn ich die Gegebenheiten dort korrekt im Kopf habe, darf man doch da nur 30 fahren. Wenn ich 30 fahre und voll in die Eisen steige, dann steht der Yeti. Punkt. Da streife ich nicht mehr leicht irgendwo dran rum. Ich bitte alle, die das bezweifeln a) mal wirklich 30 zu fahren (GPS hilft) und b) dann eine Vollbremsung zu machen. Also so eine, bei der man richtig schnell stehen will. Die Einmündung ist zudem auch nicht besonders unübersichtlich.
Und als nächstes: der Autofahrer befuhr die Schillerstraße. Das bedeutet, er wollte dort Abbiegen, denn es geht nur nach rechts oder links weiter. Die Radfahrerin fuhr auf der Lessingstraße und hatte den Autofahrer von rechts. Warum zur Hölle muss ein Autofahrer, wenn er auf eine Einmündung zufährt und Abbiegen möchte, eine „Vollbremsung“ machen? Der hätte doch sowieso fast nur mit Schritttempo unterwegs sein dürfen? Wenn er dann die Radfahrerin *hinten* am Fahrrad gestriffen hat, dann war sie wohl schon ziemlich vor ihm vorbei … hmmmm, eine 83jährige Omi. Das sind die, die immer in gebückter Haltung auf ihrem Rennrad sitzen und rüpelhaft durch die Gegend rasen, oder? Wer ist da wohl wie schnell unterwegs gewesen und hat die Situation nicht ganz im Blick gehabt?
Eine Omi, die langsam vor einer Einmündung her zuckelt wird hinten am Rad von einem Auto gestriffen, dass dort (in welche Richtung auch immer, ist eh zu schmal um sich rechts oder links einzuordnen) abbiegen möchte? Hört sich für mich irgendwie nicht nach „Vorfahrt nehmen“ an …
Da rennst Du wohl gegen Windmühlen.
Wenige Tage später wieder der selbe Müll:
„Fahrrad gegen PKW- 17-Jährige schwer verletzt“
Da ist die böse Radfahrerin doch tatsächlich auf dem Radweg geradeaus gefahren, ohne den rechtsabbiegenden Pkw zu beachten.
Und weiter, die Radfahrerin „kollidierte ungebremst mit dem weißen Seat“. Wie kann sie nur?
Das heute die Quasi-Helmpflicht gekippt wurde, ist da auch nur ein schwacher Trost.
Mist, genau davon hast Du ja schon geschrieben.
Da die Polizei kein Datum ranschreiben kann, ist mir da was fehl gelaufen.
Also am Besten beide Beiträge in die Rundablage.