Wieder verschwurbelt
Pol. Mi-Lü: Fahrradfahrer wird bei Unfall schwer verletzt
… fuhr ein 24-jähriger Nordhemmerner mit seinem Nissan Micra bei Grün auf der Jockstraße fahrend in den Kreuzungsbereich zur Berliner Straße ein. Dort bog er dann nach links in Richtung Innenstadt ab. Gleichzeitig befuhr ein 46-jähriger Gehlenbecker mit seinem Fahrrad die südliche Querungsfurt der o.g. Kreuzung in Richtung Rahdener Straße. Hierbei kollidierte er mit dem abbiegenden Pkw … Wenn ich mir diese Kreuzung bei Google-Maps ansehe und dann versuche die Unfallbeschreibung darauf anzuwenden, gehe ich davon aus, dass beide Verkehrsteilnehmer von rechts kamen. Der Autofahrer bog dann nach „unten“ ein, der Radfahrer fuhr geradeaus über die Furt (im übrigen gibt es dort nur eine). Da der Autofahrer „grün“ hatte, ist an der Furt des Radfahrers wohl auch ein Lichtzeichen. Da beide in die gleiche Richtung fuhren, hatte er also wahrscheinlich auch grün. Durch diese Angabe in der Meldung wird suggeriert wird, der Autofahrer habe alles richtig gemacht – tatsächlich sagt sie aber gar nichts aus.
Da es auch nur eine Furt gibt, gehe ich davon aus, dass der Radfahrer sich zu Recht dort aufhielt – die Polizei hätte es auch erwähnt, wenn’s anders gewesen wäre. Fasst man zusammen, bleibt also, dass der Autofahrer die Vorfahrt des Radfahrers beim Linksabbiegen missachtet hat, oder?
Natülich ist es leider wieder mal so formuliert, dass der Radfahrer der aktive Part ist. Er kollidierte und er verletzte sich dabei. Ich vermute dass der Sachverhalt mit „wurde vom KFZ angefahren und verletzt“ richtiger ist. Warum wird das nicht geschrieben?
Im übrigen ist die Kreuzung ein Paradebeispiel dafür, wie man eine Verkehrsführung nicht macht.
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