Radfahrerin „übersehen“
Wie die Polizei das alles wieder hübsch formuliert … es ist wirklich extrem ärgerlich! Polizei Mi-Lü: Autofahrer übersieht Radfahrerin … fuhr der Fahrer … die Straße Zur Siedlung in Richtung Weißer Stein (B 482). Dort wollte er nach rechts auf die Bundesstraße auffahren. Zeitgleich fuhr eine 56-Jährige mit ihrem Fahrrad auf dem kombinierten Geh- und Radweg in Richtung B 441. So kam es im Einmündungsbereich zum Zusammenstoß der Beiden. Durch die Kollision verletzte sich die Radfahrerin leicht … Der Autofahrer hat die Fahrradfahrerin womöglich „übersehen“, tatsächlich hat er ihr aber dadurch die Vorfahrt genommen. Und wenn er sie übersehen hat, dann hat er entweder nicht genug aufgepasst, oder vorsätzlich die Vorfahrt missachtet. So oder so hat er gravierend was falsch gemacht und nicht nur „übersehen“! An der Einmündung ist – wie man auf Google-Maps schön sehen kann – der einseitig angelegte Geh-/Radweg mit einer fetten, roten Furt markiert. Schwierigkeiten beim Einsehen der Kreuzung können dort eigentlich auch nicht entstehen.
Und ich würde daher auch eher formulieren „wurde die Radfahrerin angefahren“ statt „kam es zur Kollision“. Dadurch wird wesentlich einleuchtender, dass sich die Radfahrerin nicht selbst leicht verletzte, sondern von dem Autofahrer durch das Anfahren in Folge der Vorfahrtsmissachtung verletzt wurde.
Liebe Polizei, schreibt doch einfach mal, er genau was falsch gemacht hat. Wenn Radfahrer sich auch nur ansatzweise falsch verhalten, wird das doch auch explizit erwähnt. Warum nicht umgekehrt?
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