Schilderwald
Polizei Mi-Lü: Radfahrerin bei Verkehrsunfall leicht verletzt
… befuhr eine 48-jährige Mindenerin mit ihrem Fahrrad verbotswidrig den linksseitigen Fahrradweg des Klausenwalls in Richtung Wesertor. Beim Überqueren der Einmündung Vinckestraße kam es zum Zusammenstoß mit einem PKW Toyota, dessen 92 (!) – jähriger Fahrer die unerwartet von rechts kommende Radlerin nicht rechtzeitig wahrgenommen hatte … OK, das nervt gewaltig, wenn Radler meinen, sie könnten fahren wo sie wollen. Weniger mich als Autofahrer, da ich an jeder Kreuzung sowieso damit rechnen muss, das von rechts und links jemand angeradelt kommen kann – ist leider oft genug so vorgeschrieben und für mich als Autofahrer nicht erkennbar. Gefährlich ist das eigentlich nur für andere Radfahrer, die den Radweg in der richtigen Richtung benutzen. Aber um die ging es hier ja gar nicht. Das Benutzen des linksseitigen Radweges ist ohnehin grundsätzlich verboten, wenn nicht aufgestellte Verkehrszeichen („Radweg, Zeichen 237“, in Fahrtrichtung links lesbar) die Benutzung ausdrücklich erlauben. Das ist so natürlich falsch und jemand in der Pressestelle sollte kurz einmal nachlesen. Das Zeichen schreibt die Benutzung des entsprechend ausgeschilderten Weges vor. Es ist also mitnichten eine Erlaubnis, sondern eine Vorschrift. Und natürlich gehören in dem Zusammenhang auch noch Zeichen 240 und 241 erwähnt. Beide schreiben ebenfalls die Benutzung des entsprechend ausgeschilderten Weges vor. 237 kommt sehr selten vor, 240 und 241 leider viel zu häufig auch in linksseitiger Richtung. Insofern ist es gerade am Klausenwall eher verständlich, dass die Radfahrerin nicht einmal wusste, dass sie etwas verkehrt macht. Gerade weil … Sollte dennoch jemand diesen linksseitigen Radweg verbotswidrig befahren, so steht zusätzlich in Fahrtrichtung Bäckerstraße ein kleines Stopschild explizit für Radfahrer … die Verwaltung ja sogar noch entsprechend sichtbare Schilder für aus der falschen Richtung kommende Radfahrer aufstellt. Was ein Blödsinn.
Weiterhin hat die Stadt sogar zusätzlich Um die Gefährlichkeit dieser Einmündung noch weiter hervorzuheben, weisen Hinweiszeichen auf auch von rechts kommende Radfahrer hin, die ja eigentlich gar nicht von dort kommen dürften. Hinweise aufgestellt, die auf Verkehr von rechts und links hinweisen. Sie hat also faktisch alles getan, um den Eindruck zu erwecken, man könne auch linksseitig fahren. Es stehen mehr Zeichen dort die diesen Eindruck verstärken, als solche, die das Befahren verbieten (was es eigentlich generell sowieso ist).
Das Problem in diesem Fall ist wohl eher … mit einem PKW Toyota, dessen 92 (!) – jähriger Fahrer … von der Polizei richtig erkannt und mit einem Ausrufezeichen deutlich gemacht worden. Denn … die unerwartet von rechts kommende Radlerin … kann ja – wie wir im Text gelernt haben – aufgrund der Beschilderung überhaupt nicht unerwartet aufgetaucht sein.
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