Verletzt SICH leicht?
Lübbecke / Radfahrer verletzt sich nur leicht
Glimpflich davon kam am frühen Samstag Abend ein 41jähriger Lübbecker, der mit seinem Fahrrad auf der Osnabrücker Straße in Richtung Blasheim unterwegs war. In Höhe der Parkplatzeinfahrt zum Takko-Markt wurde der Mann von einem Pkw erfasst und kam zu Fall. Dabei verletzte er sich zum Glück nur leicht. Der Fahrer des Renault kam mit dem Schrecken davon, an seinem Wagen entstand nur leichter Sachschaden. Äh, der Radfahrer verletzte sich? Das liest sich eher so, als wenn er verletzt wurde. Immerhin fuhr er auf der Straße und wurde dann gerammt. „PKW erfasst Radfahrer und verletzt ihn dabei leicht“ wäre wohl die angemessenere Überschrift.
Aber so ist sie halt, die Berichterstattung der Polizei.
Edith sagt: Ja, der Kommentator hatte Recht, dass hier eine Vorfahrtsmißachtung vorliegen könnte, war eine Vermutung. Da muß ich dann auch mal zugestehen, etwas über’s Ziel hinausgeschossen zu sein. Allerdings drängt sich mir diese Vermutung aufgrund der Beschreibung auf.
Und selbst wenn nicht, wie erfasst man einfach so einen Radfahrer? Jedenfalls hat er sich nicht selbst verletzt!
Ähm, wenn Du schon jedes Wort auf die Goldwaage legst, wo steht denn daß der Autofahrer die Vorfahrt genommen hat?
Stimmt, das war ein klein wenig geraten. Aber was sollte sonst passiert sein? Im fließenden Verkehr passieren so gut wie keine Unfälle – und wenn, dann schreiben es die Herren immer ausdrücklich dazu. Weil Radfahren ist ja soooo gefährlich.
Also gehe ich davon aus, dass der Autofahrer aus der Parkplatzeinfahrt kam oder hinein wollte. Und dann hat er dem Radler nunmal die Vorfahrt genommen. Einen anderen Verlauf kann ich mir bei der Beschreibung in der Meldung an der Stelle nicht vorstellen.
Lies einfach mal regelmäßig die Meldungen – nicht meine, die der Polizei – wenn ein Radler was falsch gemacht hat, dann steht das so gut wie immer explizit in den Meldungen.
Aber Du hast Recht, es ist nur eine Vermutung.
Wäre das Auto aus der Einfahrt gekommen, dann hätten sie das auch geschrieben, und nicht „In Höhe der Parkplatzeinfahrt zum Takko-Markt“. Jedenfalls schreiben sie fast immer, wenn sie wissen was passiert ist, wenn auch meistens aus Sicht des Autofahrers. Wie wäre es z.B. mit einem zu engen Überholmanöver? Ist aber auch egal, mich stört nur daß Du Fakten aus Sätzen ableitest die die Polizei NICHT geschrieben hat ;-)
Eben, das zu enge Überholmanöver scheint mir unwahrscheinlich, da dann in jedem Fall erwähnt worden wäre, dass der Radler auf der Fahrbahn unterwegs war und nicht auf dem straßenbegleitenden Radweg. Ist zwar schon ein bisschen her, dass ich an der Stelle gefahren bin, aber da ist IIRC einer.
Naja, die Meldungen sind halt immer etwas komisch ;-)