Motorisiert durch den Kurpark
Mit dem Rad darf ich unseren Kurpark nicht befahren. Die Wege dort sind breiter, als alles was die Verwaltung uns in Bad Oeynhausen an benutzungspflichtigen Geh-/Radwegen anbietet, die direkte Durchfahrt vom Inowroclawplatz bis zum Westkorso ist gar stellenweise so breit wie eine normale Straße. Aber als Radfahrer ist man ja in jedem Fall Rowdy und niemals vernünftig, deswegen darf ich da nicht durch. Und ich halte mich daran – selbstverständlich.
Bewege ich mich aber in einer Gruppe mit motorisierten Fahrzeugen, dann darf ich munter durch den Kurpark cruisen. Das stört keinen der gebrechlichen Besucher, die von Radfahrern ja bekanntermaßen alle Nase lang über den Haufen gerast werden. Mit dem Segway werden nun geführte Touren gemacht. Super! Segway fahren kann man nach etwas Übung ganz gut – wenn man nicht gebrechlich ist. Sprich: wenn man auch zu Fuß über die Runden kommt. Warum muss man dann mit einem Motorfahrzeug durch den Kurpark geführt werden? Elektroantrieb hin oder her. Ein komerzielles Unternehmen bekommt die Erlaubnis in Gruppen da entlang zu fahren, wo ich als Radler nicht mal alleine hin darf.
Segways sind mindestens genauso breit wie ein Fahrrad, in einer Gruppe behindern sie die anderen Besucher noch viel mehr als ein einzelner durchfahrender Radler und zudem sind sie auch noch lauter. Ja, ich bin so ein Ding auch schon gefahren. Über diese Freigabe kann ich nur mit dem Kopf schütteln! Wenn Segways möglich sind, dann wird wohl auch ein Fahrrad kein Problem sein …
Ich denke aber, dass die nur als Gruppe die Erlaubnis haben, wenn da jetzt ständig welche einzeln durch den Kurpark fahren würden, wurde das genauso wenig gut geheißen. Genauso könntest du bestimmt auch mit dem ADFC eine „Gruppendurchfahrt“ erlaubt bekommen.
Naja, es ist schon mehr als eine Durchfahrt. Es ist eine Stunde durch den Kur- und Sielpark cruisen. Klar, kriegt man für alles Sondergenehmigungen … in der Innenstadt fahren ja auch fast mehr Autos als Fahrräder, aber die Begründung warum Fahrrad im Kurpark gar nicht geht, gilt für Segways genauso. Egal wie häufig.
Für den nächsten Kurparkbesuch: Wenn man das Rad als Tretroller benutzt ist man rechtlich gesehen ein Fußgänger.
Sieht das Ordnungsamt in der Fußgängerzone AFAIK anders und moniert auch das an.
Wie es um die Kompetenz des Ordnungsamtes der Stadt B.O. in Sachen Verkehr bestellt ist lässt sich ja auf den Straßen der Stadt recht schnell feststellen. Sollte ich dafür eine Knollen in B.O. bekommen würde das wohl ein Fall fürs Amtsgericht werden. Die Thematik wurde mehr als einmal auch von höheren Gerichten beurteilt, sodass mir nicht bange wäre.