"Rechts vor Links" im Dörgen – Teil 2

Nachdem ich auf meine Anfrage bezgl. der nicht StVo-konformen Beschilderung im Dörgen eine mich nicht zufriedenstellende Antwort bekommen habe, habe ich noch einmal nachgefragt (Abschnitte die mit einem „>“ gekennzeichnet sind, sind Zitate aus der Antwort der Stadt, auf welche ich mich in meiner Mail beziehe):

> In der Hahnenkampstraße gilt ansonsten
> grundsätzlich „Rechts-vor-Links“;

Da muß ich widersprechen. Von der Dehmer Straße bis zum Knick, in welchem die Hahnenkampstraße in den Dörgen übergeht ist die Hahnenkampstraße als Vorfahrtsstraße ausgeschildert.

> die teilweise hohen gefahrenen Geschwindigkeiten
> sind sowohl bei der Polizei als auch hier leider
> nicht unbekannt.

Nun, dann wundert es mich, dass sie nicht etwas dagegen unternehmen, obwohl ihnen eine einfache Lösung des Problems doch bekannt ist ;-)

> Meinerseits wurde bereits das Aufbringen
> zusätzlicher Tempo-30-Piktogramme auf die
> Fahrbahn angeordnet,

Löblich, aber Sie wissen wahrscheinlich selbst, dass dies lediglich Makulatur ist.

> Die Straße Dörgen ist ein anderes Problem;
> die rechtliche Statthaftigkeit einer 30´er
> Zone ist hier nicht unumstritten.

„Unumstritten“ trifft es nicht. Eine 30-Zone darf – wenn ich §45 Abs. 1c StVO richtig verstanden habe – ausschließlich „rechts vor links“ sein.

Wenn Sie …

> Letztlich wurde diese Regelung vor einigen
> Jahren auf politischen Wunsch hin umgesetzt.

… dann, auf welchen Wunsch hin auch immer, eine 30-Zone installieren reicht es eben nicht ein 30-Zone-Schild aufzustellen, sondern die Vorfahrtsschilder müssen abgebaut werden. So schwierig ist das ja nun wirklich nicht.

Ich will niemandem zu nahe treten, aber „Konsequenz“ ist das, was m.E. bei solchen Maßnahmen in Bad Oeynhausen fehlt.

> Sicherlich könnte vieles anders gemacht und
> vielleicht auch verbessert werden … ob solche
> Änderungen allerdings (ob hier oder in einem
> anderen Bereich) allgemein Anklang finden,
> wage ich zu bezweifeln.

Es geht um die Anwohner, wegen denen wird so eine 30-Zone installiert, nicht damit sich ein Politiker eine Maßnahme ans Revers heften kann. Bei „den Anwohnern“ wird so eine Maßnahme Anklang finden. Ob der Durchgangsverkehr dass dann „toll“ findet, ist irrelevant. Anklang finden im Zusammenhang mit Straßenverkehr ist nachrangig. Die Leute, die hier täglich durch den Dörgen rasen, finden sicher keinen Gefallen an 30-Zonen im Allgemeinen.

> Und wenn alle sich an § 1 der StVO hielten,
> brauchten wir die meisten anderen Regelungen
> gar nicht. Um-, Vor- und Rücksicht nehmen
> leider offenbar bei steigenden
> KFZ-Zulassungsuzahlen diesen gegenüber
> diametral ab …

Nun, wenn und aber. Es macht aber der Großteil der Verkehrsteilnehmer nicht. Also müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Und in dem von mir angesprochenen Bereich werden nicht einmal erlassene Vorschriften durch die Stadt selbst beachtet.

Also nochmal: wann bauen sie die rechtswidrigen Vorfahrtschilder in der Hahnenkampstraße und im Dörgen ab?

Was Straßenverkehr in Bad Oeynhausen angeht, habe ich noch viele Fragen. Sie bemängeln die sinkende Disziplin bei steigenden KFZ-Zulassungen und tun hier in unserer Kurstadt alles, um es gerade dieser Klientel richtig heimelig zu machen.

Sehr kurzfristig bekam ich daraufhin wieder eine Antwort, die aber außer „das stimmt nicht“ im Kern meiner Meinung nach nicht auf das Problem einging:

Stadt Bad Oeynhausen … Mit Ihrer Meinung, die Verkehrsregelungen die Vorfahrt betreffend in der Hahnenkampstraße und im Dörgen seien rechtswidrig, korrespondiere ich nicht.

Im Übrigen ist es nicht der Straßenverkehrsbehörde allein möglich, Regelungen /Beschilderungen zu ändern; dies ist nur unter Beteiligung der Polizei und des Straßenbaulastträgers möglich …

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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