Der unbekannte Verkehrsteilnehmer
„Häh, was ’n das?“ scheinen sich die geneigten Autofahrer gedacht zu haben, als ich vorhin eine kleine Abendrunde gedreht habe. Dabei war ich nur mit dem Rad unterwegs. Das scheint aber bei 0°C im Januar und bei Dunkelheit nicht in die Köpfe der motorisierten Helden in Ihren Autos Platz zu haben.
Natürlich bin ich vorschriftsmäßig beleuchtet unterwegs und ich beachte Ampelanlagen usw. … trotzdem bin ich wieder übelst geschnitten, angehupt und wild angestikuliert worden. Die Straße ist defintiv für alle da – nur für die Autos offensichtlich ein bißchen mehr :-/
Ok, also zur Erklärung, ich glaube wir reden aneinander vorbei!
War/ ist ein Radweg an der Stelle vorhanden, gekennzeichnet durch das blaue Schild, oder durch Zeichen auf der Strasse/ Bürgersteig (anders farbiger Teil). Abgegrenzt da auf Bürgersteig oder mit dicker weißer Farbe? Du weiß was ich meine!
*g* Nur die Schilder zählen! Irgendwelche Bildchen oder Striche auf der Straße sind keine benutzungspflichtigen Radwege. Ich weiß was Du *meinst*, aber das ist eben der Irrglaube der Autofahrer. „Radfahrer frei“ heißt nicht, dass man diesen Weg benutzen *muß*. Und das ist sehr gut so!
Zu dem gestrigen Vorfall: Es war in einer 30-Zone. Dort darf es laut Straßenverkehrsordnung gar keine Radwege geben! Natürlich war dort dann auch keiner.
Ok, das mit der 30er Zone wusste ich ned. Dann darfst du dich aufregen! Ich hab nun mal geguckt und laut §2 StVo Absatz 4, besteht eine Nutzungspflicht von Radwegen: „… wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen…“
Das is ja mal mehr als wild. lol, langsam raff ich gar nix mehr und werde wohl meine Meinung zu vielen Radlern revidieren müssen, Mist…
Sind die blauen Radelzeichen dann Gebotsschilder, richtig???
Oh man, da lag ich anscheinend langezeit falsch. Ich dachte Radler müssen wenn vorhanden auf den Radweg juckeln…