Radfahrer frei
Neulich habe ich über den Klosterbrink und dessen geänderte Verkehrsführung geschrieben. Dort wurde eine Einbahnstraße installiert, durch die in „verkehrter“ Richtung die Landart-(Rad)Route führt. Ich habe das mit gleichem Datum auch der Verwaltung nebst dem Vorschlag zur Anbringung des Zusatzes „Radfahrer frei“ gemailt. Daraufhin habe ich auch recht kurzfristig positive Rückmeldung bekommen.
Und als ich gestern dort entlang fuhr, war das Schild schon montiert! Nebst Hinweis auf der anderen Seite, dass dort trotz Einbahnstraße Radfahrer entgegen kommen können. Sehr schön, freut mich! Vielen Dank für die schnelle Umsetzung!
Schön, dass die Gemeinde hier auf Zuruf aktiv geworden ist. Sie ist allerdings auch verpflichtet gewesen, die Einbahnstraße zu öffnen, da die Öffnung in der Regel die Verkehrssicherheit erhöht und nach § 45, Absatz 9 StVO Einbahnstraßen immer geöffnet werden müssen, wenn nicht eine besondere örtliche Gefahrenlage vorliegt. Mehr dazu in diesen Vortragsfolien:
http://www.adfc-hessen.de/nachrichten/ADFC-Hessen_2014_Einbahnstrassen_www.pdf