Wenn sie es doch eilig hat?

Keinerlei Unrechtsbewusstsein hatte die Fahrerin dieses Wagens, mit dem sie ihr Kind zur Grundschule fuhr. Nachdem der Van mich an der Kreuzung der Stein- und Königstraße schon fast vom Rad geholt hat, versuchte es die Frau ein paar hundert Meter weiter auch einmal.

Um Haaresbreite rammt die Fahrerin eines Kfz einen Radfahrer nicht. Zwischen Lenkerende und Beifahrerseite des Autos bleiben wenige Zentimeter Platz. Das Bild ist von einer am Lenker montierten Dashcam aufgenommen.
Ein bisschen näher wäre noch gegangen. Aber nicht viel.

Als ich mit dem Vanfahrer sprach, stand sie hinter dem Lieferwagen und war wild am Hupen. Danach hat sie mich erneut aggressiv hupend überholt. Bin hinter ihr her gefahren und wollte mit ihr reden. Daraus ist allerdings nichts geworden, weil die Dame nur am Schreien war. Total unangenehme, uneinsichtige und augenscheinlich auch gefährliche Mitbürgerin. Warum dürfen solche Menschen Auto fahren. Sie wusste auch ganz genau, was sie getan hatte, meckerte mich aber dafür an, dass ich mit dem Fahrer des Vans vor ihr „Smalltalk“ gehalten hätte. Andere Menschen hätten was zu tun. Ja, habe ich gemerkt. Zum Beispiel mich fast ins Krankenhaus befördern. Wäre ja nun nicht passiert und ich würde ja noch leben, war ihre Antwort darauf.

Es ist einfach unglaublich. Und die Polizei im Kreis (und natürlich auch anderswo) tut nichts gegen solche Vorfälle. Im Gegenteil, das „Ist doch nichts passiert. Was wollen sie überhaupt?“ wurde mir auf der Wache in Bad Oeynhausen auch schon gesagt.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Wenn sie es doch eilig hat?

  1. Moin,
    So passiert es mir leider auch sehr oft. Ich fahre inzwischen mit einer insta360 x3 Camera und mache bei Abstand unter 1m eine Online-Anzeige und lade dabei 2-3 Screenshots, also vorher, mittendrin und nachher hoch. Das Video behalte ich als Beweismittel. Relativ wenig Aufwand und es entsteht auf jeden Fall ein Verwaltungsakt, idR vom Ordnungsamt mit Bußgeld. Bei Widerholungstaten kann man dann auch irgendwann die Fahrtauglichkeit beanstanden. Trotzdem alles Mist, ich wünsch dir viel Glück beim Fahren!
    Gruß Lorenz

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