Koenigstraße auch mit Überholzwang
Die Königstraße hat rechts Parkbuchten, die auch regelmäßig belegt sind. Zu den dort parkenden Fahrzeugen hält man Abstand – besonders morgens, da dann häufig ein- und ausgestiegen wird.
Das hindert aber die allermeisten Menschen im motorisierten Individualverkehr nicht daran, trotzdem zu überholen. Auch wenn dann der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand zur linken Lenkeraußenkante von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Einfach mal ein bisschen abwarten ist zuviel der Rücksicht verlangt. Rücksicht soll nur immer ich auf dem Fahrrad nehmen. Als wenn so ein Mensch mit motorisiertem Dach über dem Kopf irgendwie wichtiger wäre als ich.
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