Fahrradführerschein bei Nachwuchs 2.0
Der Kleine ist in der vierten Klasse, nach den Sommerferien geht es aufs Gymnasium. Zu der Zeit beginnt in der Grundschule in Eidinghausen der Verkehrsunterricht inklusive dem praktischen Teil. Die entsprechende Prüfung vom Studenten ist dann wohl tatsächlich schon wieder 10 Jahre her!
Im Vorfeld gab es ein kurzes Erläuterungsschreiben nebst einer Checkliste für das Fahrrad vom Nachwuchs. Selbstverständlich mussten wir keine Nacharbeiten am Fahrzeug aufgrund dieser Auflistung vornehmen. Das Fahrrad ist verkehrssicher und da achten wir auch recht penibel drauf. Auch wenn die Reparaturen mitunter nicht auf Anhieb klappen. Lediglich die in der Liste aufgeführte Luftpumpe ist nicht vorhanden. In einer Halterung am Rahmen würde sie wohl kaum einen Tag ungeklaut verbleiben und in den Schulranzen passt sie meist nicht mehr. Zudem sie ohne Flickzeug auch nur mäßig sinnvoll ist.
Jedenfalls kam Ben denn auch nach der ersten „Fahrstunde“ mit Übungen auf den Straßen in Eidinghausen gut gelaunt zurück. Die beaufsichtigende Polizistin hatte ihn mehrfach gelobt, nachdem er sich an Einmündungen und Kreuzungen und auch sonst richtig verhalten hatte. Finde ich selbst auch ganz gut, irgendwas ist dann bei uns ja richtig gelaufen. Denn anders als die Schule sehe ich es nicht als deren Aufgabe an, sich gegen Ende der vierten Klasse um die Verkehrserziehung der Schüler und Schülerinnen zu kümmern. Der Zeitpunkt ist nämlich verdammt noch mal viel zu spät! Viele Kinder sind doch bereits zur Kita schon mit dem Fahrrad gefahren und natürlich müssen sich die Eltern dann auch schon um die Verkehrserziehung kümmern!
Aus dem Erläuterungsschreiben der Schule
[…] Die Schule muss es sich daher zur Aufgabe machen, verkehrsspezifische Kenntnisse zu vermitteln und für die reflektierte Mitverantwortung in der Verkehrswirklichkeit erforderlichen Fähigkeiten zu fördern. […]
Am Freitag fragte er mich allerdings, ob stimmt, was die Polizistin der Polizei Minden-Lübbecke ihm aufgetragen hätte: nämlich vier Reflektoren in den Speichen zu montieren. Er hat wohl sogar mit ihr diskutiert und auf die Reflexstreifen auf beiden Seiten der Reifendecke verwiesen. Mit dem Hinweis „die können ja abgehen“ bestand die Polizistin aber auf den zusätzlichen Reflektoren. Ich habe dem Nachwuchs gesagt, dass die Polizei da wohl Blödsinn erzählt und sich nicht einfach was ausdenken darf. Auf seine Bitte hin, werde ich dann bei der nächsten Übungsstunde ein Wort reden und gleichzeitig fragen, warum die Eltern einiger Mitschüler die Lenkerendhörnchen an den Rädern der Kinder abmontieren müssen. Angeblich könne man sich daran verletzen, so die Polizistin! Letzteres wurde mir vor ein paar Jahren von einem Arbeitskollegen auch schon berichtet.
So gut ich es finde, dass sich in der Schule um die Verkehrserziehung gekümmert wird, so schlecht ist es, wenn die Polizei selbst ausgedachte Regeln umsetzen möchte und dadurch die Schüler verunsichert. Es hat mir bei Tim schon mächtig gestunken, dass 10jährige in einer Tempo-30-Zone gezwungen wurden, auf dem Gehweg zu fahren oder eine Fahrradfurt schiebend queren mussten. Dazu schrieb ich vor 10 Jahren bereits [zum Update: 09.05.2024]
[…] Zudem sehe ich, wieviele Kinder mit Autos zu Grundschulen gebracht werden. Wenn diese Eltern dann auch noch sehen, dass den Kindern beigebracht wird, auf Gehwegen zu fahren und Fahrradfahrerfurten in Kreiseln zu ignorieren bzw. dort zu schieben … wie bekommt man dann in die Köpfe, dass das Rad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel zu sehen ist? […]
Daran hat sich in einem Jahrzehnt leider nichts geändert.
@meinsenf
Spannend. Meiner ist auch in der 4. Klasse. Ebenfalls vor kurzem Fahrradprüfung gehabt. Die Polizistin hat ebenfalls angemerkt, dass die Streifen alleine nicht gut wären (bei ihm hat sie aber glaube ich "verdrecken" statt "abgehen" gesagt, bin mir aber nicht sicher). Negativ fiel mir dann eine Stelle in Dehme auf, an denen auf der linken Seite gefahren werden sollte, weil "dort ein Schild stünde" – das "Rad frei" steht aber links erst ca. 50m weiter nach der nächsten Kreuzung… 🤷
Ah, dann habe ich das womöglich sogar gesehen! Die Schüler bogen von der Dehmer Straße auf den Alten Postweg ab und fuhren dabei auf der linken Seite des Gehwegs. Ich war mir in dem Augenblick nicht sicher, aber ich meine direkt an der Einmündung steht eben noch kein Schild „Radfahrer frei“ – das kommt erst weiter oben. […] Gerade auf Streetview geschaut: das Schild steht erst an der Einmündung der Bauhofstraße, bis dahin ist der Gehweg nicht in Gegenrichtung freigegeben.
@meinsenf
Genau die Kreuzung.
Meiner Meinung nach ist es vermutlich sogar Absicht, dass dort _kein_ Schild ab der Ampel steht, da die Kurve zu scharf ist um sinnvoll ausweichen zu können, falls man auf Gegenverkehr treffen sollte.
Bei einer Proberunde mit meinem Sohn haben wir dort jedenfalls geschoben und ich habe ihn über die mögliche Gefahr aufgeklärt. Die Aussage, dass "dort ja ein Schild stünde" war die Reaktion auf die Nachfrage meines Sohnes. Noch einmal nachgehakt hat er dann aber nicht
@meinsenf Andererseits darf man ja eh nur in Schrittgeschwindigkeit fahren…
@myrakel
Aber Du solltest dann keine Reflektoren nachrüsten? Das sollte ich nämlich machen, sagte mir unser Jüngster.
@meinsenf
@filmfacts
@meinsenf
Ich hatte vom letzten Kinderrad noch ein Paket mit den orangenen Reflektoren herumliegen, das hatten wir des Friedens Willen dran gemacht.
Und ja, wenn ich meine Streifen anschaue, dann würde ich zustimmen, dass diese nicht mehr gesehen werden (gehen auch nicht mehr richtig sauber). Darum habe ich bei meinem Rad seit Kurzem auch diese Felgenreflektor-Hülsen (wie auch immer die heißen) befestigt. Ist definitiv sichtbarer als nur der schmale Ring.
Ich habe in meinem Leben genug Reflektoren verloren, aber keine Streifen am Mantel.
Da kennt man die aktuelle Fassung von § 67 Absatz 5 Satz 2 StVZO nicht. Hält man sich in so einer Funktion nicht erst recht auf dem Laufenden über Rechtsänderungen?