Fahrradhelme schützen nicht vor Unfällen

Westfalen-Blatt vom 06.01.: Nach Sturz mit E-Bike: Herforderin wartet vergeblich auf Hilfe
[…] Das hofft die Herforderin jedenfalls und setzt bei ihrer Fahrt mit dem Rad auf die nötige Sicherheit – Licht, Helm und Warnweste sollen sie vor Unfällen schützen. […]

Der Artikel zusammengefasst: Auto blendet Radfahrerin, die auf einem schmalen Seitenstreifen neben der Fahrbahn unterwegs ist, woraufhin sie trotz Wahnweste, Helm und Licht am Rad in den Graben fährt. Danach hilft ihr niemand.

Ja, das kann ich mir genau so vorstellen. Warum aber in der Presse und teilweise – wie hier – auch durch die Protagonisten verbreitet wird, Helme schützen vor Unfällen, werde ich nie verstehen. Sie können Schrammen verhindern und mehr nicht. In diesem Fall hat er augenscheinlich überhaupt keine Rolle gespielt.

Der Unfall ist passiert, weil die Radfahrerin auf dem Begrenzungsstreifen rechts der Fahrbahn gefahren ist. Ich kenne die Mindener Straße an der Stelle und bin da selbst schon oft unterwegs gewesen. Wie man auf den Gedanken kommen kann, dort fast in der Gosse unterwegs zu sein, ist mir schleierhaft. Man sieht es im Bild in dem Artikel ja auch sehr schön. Wenn dann Blendwirkung in der Dunkelheit dazu kommt, kann ich mir vorstellen, dass weniger geübte Radfahrer/innen ins Straucheln geraten.

Dass dann niemand anhält um zu helfen, kann ich mir genauso vorstellen. Aber auch was das angeht ist die Wahnweste sicher nicht hilfreich. Die Frau wird wahrgenommen – ob mit oder ohne die Weste. Dazu ist das Licht am Auto verbaut. Mir gelingt das in aller Regel. Es ist die Rücksichtslosigkeit, die dazu führt, dass niemand sich kümmert.

Die tatsächliche Lösung zur Verhinderung dieses speziellen Unfalls wird allerdings auch im Artikel genannt:

[…] noch einmal am Unfallort steht, sieht sie eine Radfahrerin, die die Mindener Straße links des Seitenstreifens befährt, also dort, wo auch die Autos unterwegs sind. Aus Rücksicht sei sie auf den schmalen Streifen ausgewichen, erklärt die Herforderin. „Ich hätte auch auf der Straße fahren sollen.“

Ja natürlich fährt man mit einem Fahrzeug auf der Fahrbahn. Wo denn sonst? Vielleicht kann es auch hilfreich sein, wenn die Lokalpresse die Wörter „Fahrbahn“ und „Straße“ korrekt verwendet. Denn auf der Straße war die Radfahrerin durchaus unterwegs. Und worauf Rücksicht nehmen? Hier wurde proaktiv die Forderung nach „Gegenseitiger Rücksichtnahme!“ im Sinne der Autofahrenden umgesetzt. Wenn Menschen hinter dem Steuer eines Motorfahrzeuges von „Wir müssen alle Rücksicht nehmen!“ sprechen, dann meinen sie „Mach Platz!„. Wohin das führt, sieht man in diesem Fall.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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