Alter Postweg – Schulwegsicherung und Benutzungspflicht


23.06.2008

Alter Postweg – Schulwegsicherung im Rahmen des Neubaus der Spange

Der „Alte Postweg“ wurde verlegt und vor 1 1/2 Jahren schon habe ich gesagt, dass die Planungen hinsichtlich der Radfahrer Mist sind. Natürlich hatte ich Recht.

Die Radfahrerfurt an der neuen Einmündung der Hahnenkampstraße liegt 5 Meter entfernt vom Zebrastreifen, die Haltelinie für die Autos direkt an der Radfurt, so dass hier zwangsläufig Fahrzeuge den Weg blockieren – obwohl Platz im Überfluß vorhanden ist. Denn mal ehrlich, welcher Autofahrer hält für die Radfahrer an?

Ich fahre hier oft, da dies Tims Weg zum Kindergarten ist und er mit Begeisterung auf dem Rad dort hin fährt. Und es ist schwierig, dem Jungen klar zu machen, warum er einmal immer rechts fahren soll, aber eben auch manchmal links. Und warum er an einigen Stellen besser anhält. Wie z.B. an der Querungshilfe zum bisherigen Verlauf des „Alten Postweg“. Dieser liegt besonders günstig hinter einer langgezogenen Kurve. Die ist schön schnell mit dem Auto zu befahren – man möchte ja niemanden ausbremsen – und zusätzlich von Dehme aus kommend leidlich schlecht einzusehen.

Das hat man auch bei den Planern eingesehen und inzwischen „Stop“-Schilder montiert. Für die Radfahrer! Und weil’s so schön ist, auch noch dergestalt, dass man sie nur sehen kann, wenn man den Radweg linksseitig benutzt. Kommt man den kombinierten Geh-/Radweg von der Hahnenkampstraße (richtig) herunter gefahren, guckt man nur von hinten auf das Schild. Sehr geschickt gemacht. Zu allem Überfluß bleiben neuerdings viele Autofahrer unvermittelt an der Verkehrsinsel stehen, wenn ich mit dem Nachwuchs an der Furt warte. Himmel! Haben die alle keinen Führerschein? Ich werde den Teufel tun und dann losfahren, um dem Kleinen so zu signalisieren, dass der tumbe Onkel im Auto der Normalfall ist. Vorfahrt gewähren wo es nicht vorgesehen ist, führt nur zu Unfällen.

Super gemacht, liebe Planer! So schafft man klare Verhältnisse. Aber das ihr das nicht wollt – oder könnt – demonstriert ihr ja schon 100 Meter weiter vorne. Wo muß ich denn als Radfahrer auf dem „Alten Postweg“ nun unterwegs sein?

Rechts und links jeweils ein Gehweg – und beide sind für Radfahrer frei gegeben. Guckt man genauer hin, dann ist der linksseitige kombinierte Geh-/Radweg benutzungspflichtig. Das sieht man aber nur, wenn man aus der „Lohbrede“ kommt, da das Zeichen 240 quer zur Fahrtrichtung montiert ist, mit Doppelpfeil unten drunter. Wer haftet denn jetzt wie, wenn ich wo fahre? Rechts darf ich, links auch, links muß ich aber, wenn ich aus der Lohbrede komme und rechts oder links will?! Hat neulich nicht in der Zeitung gestanden, die Stadt ist so stolz auf ihren Schilderabbau?

Angesichts der Ausgestaltung des rechten Gehweges, wird sich der unsichere Radfahrer garantiert für Querung der Straße entscheiden. Just hier ist aber, auf der der Lohbrede gegenüberliegenden Fahrbahnseite, gar keine Bordsteinabsenkung. Kommt man also gar nicht rauf. Sinnigerweise und wenn man nicht lebensmüde ist, wird man also ganz schlicht und ergreifend auf der Fahrbahn fahren.

Denn mal ehrlich: muß ich auf 40 Zentimeter Breite um Fußgänger herumzirkeln? Wohl kaum! Kommt man dann an den Abzweig des alten vom neuen „Alten Postweg“ (ja, ist schwierig), ist der rechtsseitige Gehweg plötzlich neu gepflastert. Warum man ihn dort nicht gleich so breit gemacht hat, dass er auch wie ausgeschildert von Radfahrern genutzt werden kann, wird mir von den Planern wahrscheinlich wieder niemand erklären können. Eigenwillig jedenfalls.

So muß man jetzt – versucht man das, was von irgendeinem Nichtradfahrer ausgedacht wurde, umzusetzen – zweimal die Straße queren, wenn man in den Ortskern von Eidinghausen möchte. Erst den Neubau und dann noch einmal die alte Straße. Aber die soll einmal 30-Zone werden.

Irgendwann im Laufe der Planungen fiel das Wort „Schulwegsicherung“ und über eine 2 Meter breite Mulde zwischen Fahrbahn und Radweg wurde berichtet. Was ist damit? Weder ist etwas gesichert, noch gibt’s irgendwo einen Abstand zur Fahrbahn. Da ist nur ein Bordstein. Wieder mal alles für’s Auto. Denn die können dort jetzt ganz ausgezeichnet entlang rauschen. Und tun das auch. Der Audifahrer im Bild unten fuhr seine Kutsche mit ca. 30 Zentimeter Abstand zu meiner Schulter an mir vorbei. Was erlaube ich mir auch, dort am Rand zu stehen!

Warum im Zuge des Neubaus der Gehweg auf der rechten Seite im Nichts endet, wird garantiert einen guten Grund haben. Warum es innerorts einen linksseitig benutzungspflichtigen kombinierten Geh- und Radweg gibt, muß auch einen ganz gewichtigen Grund haben. Die Verkehrsdichte kann’s nicht sein. Der Schwerlastverkehr auch nicht. Ich war bei der letzten Ausschußsitzung anwesen. Und der alte Postweg ist nicht so befahren, wie die Werster Straße – liebe Leute.

Kann man bei einem Neubau eigentlich noch mehr nicht bedenken und sogar falsch machen?

24.06.2008: Update

Kaum steht der Text im Netz, legt die Stadt nach (und ich glaube nicht, dass dies aufrgund meines Textes passiert ;-) Jeweils ca. 25 Meter vor der tollen Querungshilfe auf dem „Alten Postweg“ wurden große Piktogramme, die auf querende Schulkinder hinweisen, aufgemalt. Suuuuuper! Jetzt halten noch mehr Dödel an und „meinen es gut“. Das funktioniert so lange, bis mal ein Autofahrer sich an die Regeln hält und ein Kind denkt, dass alle Autofahrer anhalten. Boooom!

Und vor allen Dingen: wie verträgt sich das mit dem Stopschild für die Fußgänger und Radfahrer? Die müssen anhalten und die Autofahrer halten durch die dämliche Gestaltung auch. Muß man dann per Handzeichen aushandeln, wer los fahren darf? Macht da eine vernünftige Fahrradfurt inkl. einem Zebrastreifen hin. Dann ist alles geklärt. Dazu noch ein Warnschild und fertig. Idealerweise eine Bedarfsampel, die auch wirklich bei Bedarf schaltet und nicht erst nach 5 Minuten!

07.12.2008 – kein kombinierter Geh-/Radweg

So sieht es übrigens aus, wenn ein Weg kein benutzungspflichtiger kombinierter Geh- und Radweg ist:

Denn immerhin schrieb mir die Stadtverwaltung auf meine Anregung vom 30.07.2008, dort doch eine Ampel bzw. mindestens einen Zebrastreifen zu installieren per 01.10.2008 folgende Mitteilung:

… Bezogen auf die genannte Örtlichkeit in der K 29 n – Alter Postweg kamen alle zu beteiligenden Entscheidungsträger gemeinsam zu dem Ergebnis, dass dort nur eine Querungshilfe in Form einer baulichen Mittelinsel in Frage kommen könnte. Die Anlage eine FGÜ [Anm.: Fußgängerüberweg vulgo Zebrastreifen] war dort rechtlich nicht zulässig, da hiermit ein kombinierter Rad/Gehweg verbunden worden wäre. Ebenso kam die Anlage einer LSA [Anm.: Lichtsignalanlage vulgo Ampel] nach einhelliger Auffassung aller Beteiligten nicht in Betracht …

Dann muß in Bad Oeynhausen eine andere Straßenverkehrsordnung gelten. Ich war immer der Meinung, dass ein Zeichen 240 einen „gemeinsamer Fuß- und Radweg“ ausschildert. Aber umso besser. Ich habe ja nun ein Schreiben der Verwaltung, gemäß dem ich dort ganz legal die Fahrbahn benutzen darf. Sehr schön.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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