Angefahrener Radfahrer auf der Eidinghausener Straße
Vor einigen Tagen bereits wurde ein 16-jähriger Pedelec-Fahrer auf dem Radweg der Eidinghausener Straße von einem abbiegenden KFZ gerammt und schwer verletzt. Polizei Minden-Lübbecke: Radfahrer (16) von abbiegendem Auto erfasst
… Ein 29-jähriger Mann aus Minden war gegen 17.45 Uhr mit einem Firmenfahrzeug auf der Eidinghausener Straße in Richtung stadtauswärts unterwegs und beabsichtigte nach rechts in die Max-Reger-Straße abzubiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem auf dem linken kombinierten Geh- und Radweg entgegenkommenden Jugendlichen … Natürlich erwähnte die Polizei in ihrer Meldung mit keinem Wort, dass man beim Abbiegen doch bitte genau hinschauen soll. Noch dazu in diesem Fall nicht einmal ein Schulterblick nötig gewesen wäre. In der Vergangenheit fand die Stadt es zudem bei jeder meiner Anfragen immer deutlich sicherer den Radweg benutzungspflichtig zu belassen. Klar, und zur weiteren Absicherung erhöhen wir dann an anderen Stellen auch noch das Tempolimit.
Die Pressemeldung wurde auf Facebook geteilt und ich habe dazu erwähnt, dass dies auf den Radwegen der Eidinghausener Straße tägliches Erleben ist. Dort wird mir regelmäßig an den Eimündungen die Vorfahrt genommen, weil Autofahrende entweder beim Einbiegen über den Radweg nicht darauf achten, wer oder was auf dem Radweg unterwegs ist oder aber beim Einfahren auf die Eidinghausener Straße einfach quer über den Radweg stehen.
Eine Taxifahrerin meldete sich daraufhin sogleich mit dem üblichen „Aber die Radfahrer …“ zu Wort und kritisierte, dass diese ohne zu gucken auf die Fahrbahn der Eidinghausener fahren. Gut, hatte mit dem Unfallhergang exakt gar nichts zu tun und mir ist das in den letzten 16 Jahren dort auch nicht so aufgefallen, aber Taxifahrer sind ja auch die Verkehrsteilnehmer, die meinen ich könne ohne psychischen Schaden zu nehmen auf dem Gehweg fahren, während sie aus Menschlichkeit den Radweg zu parken. Sei’s drum.
In der Diskussion ging es dann weiter darum, ob man dort als Radfahrender überhaupt auf der Seite fahren durfte. Dazu habe ich geschrieben, was hier auf der Seite ähnlich auch schon mehrfach zu finden war: Man darf natürlich als Radfahrender nicht in der verkehrten Richtung fahren! Wenn man z.B. vom Radweg hinter der Volksbank kommt und dann links Richtung Süden abbiegt, darf man nicht auf dem Radweg [Update: auf der östlichen Seite in Richtung Innenstadt bis zur Ampel] fahren. Deswegen ist es ja auch so doof von der Stadt Bad Oeynhausen, dass dort keine Querungshilfe angelegt ist. Ich sage dass auch fast täglich jedem Geisterradler, der mir entgegen kommt. Ich komme damit womöglich klar, aber viele andere nicht.
Das Problem ist, dass dieses Geisterfahren an vielen Stellen vorgeschrieben (Bergkirchener Straße, Mindener Straße etc. …) oder nur erlaubt (Königstraße im östlichen Teil zwischen Vlothoer und Steinstraße etc. …) ist. Das kann man im Zweifel als KFZ-Fahrender nicht wissen – ich behaupte mal, die wenigstens kennen überhaupt die Unterschiede.
Nicht zuletzt deshalb haben Verkehrsgerichte entschieden, dass man selbst in der verkehrten Richtung auf dem straßenbegleitenden Radweg als Fahrradfahrender Vorfahrt hat. Klingt komisch, ist aber so.
Ein besonders informierter Diskutant postete alsbald, dass „Radfahrer auf den Bürgersteig gehören und Rennradfahrer auf die Straße“. Nachdem ich ihm erklärte Auf einen Bürgersteig („Gehweg“) gehören Radfahrende laut StVO gar nicht. Unter Umständen kann ein Gehweg für Radfahrende frei gegeben sein, sie dürfen diesen dann unter besonderer Rücksichtnahme im Schritttempo befahren, sofern keine zu Fuß gehenden behindert werden.
Einen Radweg *muss* ein Radfahrender nur dann benutzen, wenn er mit dem Zeichen 237, 240 oder 241 beschildert ist. Das ist seit 1998 so in der StVO festgehalten.
Am Beispiel Eidinghausener bedeutet das: Benutzungspflicht in Richtung Norden von der Mindener Straße bis zum Kreisel in Eidinghausen. Ab dem Kreisel bis zur Einmündung der Schwagerstraße dann keine Benutzungspflicht. In Richtung Süden ab der Schwagerstraße keine Benutzungspflicht bis zur Einmündung des Dörgen, danach bis zur Mindener Straße Benutzungspflicht.
Überall wo keines der oben erwähnten Zeichen eine Benutzungspflicht anordnet darf bzw. muss man die Fahrbahn benutzen! „Darf“, weil u.U. ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg vorhanden sein kann, den dürfte man dann als Radfahrender nutzen, muss es aber nicht. „Muss“, weil u.U. einfach nur ein Gehweg vorhanden ist, den ich dann ohne Beschilderung mit dem Rad nicht befahren darf.
Diese Regeln gelten für alle Fahrräder und Pedelecs inkl. Rennräder – für letztere gibt es tatsächlich keine Ausnahmeregelungen. Gab es – bis auf Beleuchtungsvorschriften – aber auch nie.
S-Pedelecs fallen nicht unter diese Regelung. Dies sind Leichtkrafträder (Mopeds) und gehören immer auf die Fahrbahn.
Eigentlich ganz einfach zu merken: FAHRräder sind FAHRzeuge und gehören laut StVO auf die FAHRbahn. hat er seinen Post (und damit auch meine Erklärung) gelöscht. Oder er hat mich geblockt – wobei ich nicht weiß, ob ich dann meinen Beitrag nicht trotzdem sehen können müsste. Tja, mit Informationen können nicht alle umgehen. Schade.
Warten wir mal ab, welche weiteren Ereignisse die Bemühungen der Stadt Bad Oeynhausen, „Fahrradfreundliche Stadt“ zu werden, herauf beschwören.
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