Sondergebiet großflächiger Einzelhandel an der Detmolder Straße
Beim TOP 11 des Ausschuss für Stadtentwicklung am 27.10. bin ich sehr gespannt auf das Abstimmungsverhalten. Es geht um folgenden Beschlussvorschlag: Der Flächennutzungsplan wird im Bereich westlich der Detmolder Straße auf Höhe der Einmündungen von Brucher und Brüderstraße im Stadtteil Bad Oeynhausen von der Darstellung „Wohnbaufläche“ in die Darstellung „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel“ geändert.
Städtebauliches Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes zur verbrauchernahen Versorgung. Es gibt dazu verschiedene Überlegungen die auch nach Vorstellung des Einzelhandelskonzeptes im März diesen Jahres nicht in eine eindeutige Richtung zu bringen sind. So ein neuer, großer Einzelhandelstandort würde nach Meinung etlicher Ratsmitglieder (auch meiner) die bereits bestehenden Standorte in der Schulstraße und oben auf der Lohe kannibalisieren und womöglich sogar zur Schließung zwingen. Gerade wo so viel nach fußläufig zu erreichender Nahversorgung gefragt wird, ein nicht zu vernachlässigender Apsekt. Weiterhin gibt es an der Einkaufsmeile Weserstraße 4 große Supermärkte, welche für Menschen von der Lohe – die dann auch zur Detmolder eh mit dem Auto fahren würden – bequem zu erreichen sind.
Andererseits habe ich beim letzten Twittertreffen gelernt, dass „man“ auf der Lohe wohl durchaus einen neuen Standort an der Detmolder Straße begrüßen würde. Das scheint im bestehenden Sortiment begründet zu sein.
Wie gesagt sehe ich die „Gefahr“ für die bestehenden Versorger als durchaus gegeben an. Wir haben im südlichen Teil der Stadt an der Weserstraße mehrere große Versorger und brauchen da womöglich tatsächlich nicht noch einen weiteren, der dann zu Verdrängungen führt. Damit ist auch niemandem geholfen. Keine ganz leichte Entscheidung! Wohl aber gibt es dazu ganz konkrete Aussagen von anderen Ausschussmitgliedern und ich bin gespannt, wie sich die nächste Woche anhören werden. An der grundsätzlichen Sachlage hat sich seit den letzten Besprechungen dazu nichts geändert.
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