Sicherheitsabstand beim Überholen

Natürlich ist es auch hier die Schuld der Frau auf dem Fahrrad. Was fährt die auch Fahrrad? Kann man nicht mal am Wahltag Rücksicht nehmen und sich einfach von der Straße machen?

Ein Frau auf dem Fahrrad wird von einem Lieferwagen überholt. Der Sicherheitsabstand beträgt keine 1,50 Meter.
Zumindest nicht gerammt.

Menschen in Autos oder Lieferwagen haben in aller Regel überhaupt kein Gespür dafür, wie es sich anfühlt, wenn mehrere Tonnen Metall so dicht an einem vorbei rauschen. Das Geschwindigkeitsdelta war in diesem Fall nicht unerheblich.

Anhand der Pflastersteine kann man sehr schön abzählen, dass der Abstand vom Zentrum des Fahrrad, bis zur Außenkante des Reifens vom Transporter 130 Zentimeter (13 Steine x 10 Zentimeter) beträgt. Lenkerbreite ist 65 Zentimeter, verbleiben 100 Zentimeter Abstand. Der Außenspiegel des Renault Trafic ist ca. 30 Zentimenter breit, verbleiben also 70 Zentimeter Abstand von der Außenkante Außenspiegel bis Außenkante Fahrradlenker. Vorgeschrieben sind mindestens 150 Zentimeter.

Der Fahrer des motorsierten Fahrzeugs hat den Mindestabstand also eigenmächtig – und wahrscheinlich in diesem Fall nicht einmal bewusst – mehr als halbiert. Aus welchen Gründen auch immer: das ist Scheiße! Zudem ist das in einer Tempo-30-Zone und die gefahrene Geschwindigkeit war deutlich schneller. Ich fahre in der Situation übrigens nicht nur 40 Zentimeter vom rechten Fahrbahnrand entfernt, wie es meine Frau tut. Der Abstand zu mir ist also noch einmal *deutlich* geringer.

Aber klar, auf dem Fahrrad muss man auch mal Rücksicht nehmen, wenn jemand mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholen will! So steht es in der StVO!

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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