Ladesäulen belegt, ohne dass geladen wird
Die Stadtwerke Bad Oeynhausen betreiben im Stadtgebiet einige Ladesäulen. So z.B. auch an der Auferstehungskirche am Rande der Fußgängerzone. Diese Ladesäulen sind an Parkplätzen angeschlossen und die Beschilderung erlaubt ein Parken für Elektrofahrzeuge von bis zu vier Stunden. Leider stehen dort auch regelmäßig Fahrzeuge und parken, ohne die Ladefunktion zu nutzen. Klar, ist der Beschilderung nach erlaubt, aber halt trotzdem Scheiße. Wenn ich als Elektroautofahrer in einer App nach Lademöglichkeiten suche, mir diese freie Säule angezeigt wird, ich dann mit recht leerem Akku dort ankomme und nicht laden kann, weil ein Egoist dort einfach nur parkt, nervt das. Nicht weil er parkt, sondern weil die Säule als frei angezeigt wird.
Weil ich diese Situation desöfteren beobachtet habe, stellte ich im Ausschuss für Stadtentwicklung am 18.04.2023 eine entsprechende Anfrage:
18.5 RH Edler bezieht sich auf öffentliche Ladesäulen in der Stadt, die alle als Parkplätze ausgewiesen sind. Er habe die Erfahrung insbesondere nahe der Auferstehungskirche gemacht, dass dort geparkt wird ohne zu laden. Wer über die App nach einer freien Ladesäule suche, bekomme aber genau diese Ladesäulen angezeigt. Er fragt, ob eine zusätzliche Beschilderung angebracht werden kann.
TB Lüer sagt eine Prüfung zu.
Nach einem Vierteljahr habe ich auf diese Anfrage auch eine Antwort bekommen:
[…] Ob ein e-Fahrzeug an einer Ladesäule lädt oder nicht ist für die Nutzung des davor befindlichen Parkplatzes irrelevant, da durch den Gesetzgeber hierzu keine rechtliche Regelung erlassen wurde.
Die derzeitige Rechtslage sieht zur Einschränkung der Benutzung eines Parkplatzes an einer Ladesäule unabhängig vom eigentlichen Ladevorgang nur den Einsatz einer Parkscheibe vor. Dabei ist strittig welche Parkdauer durch Parkscheibe erlaubt werden sollte, da unterschiedliche Fahrzeuge unterschiedliche Ladedauern aufweisen.
Für die Stadt Bad Oeynhausen wären z.B. 3 Stunden Höchstparkdauer vorstellbar. Seitens der Verwaltung wird eine zusätzliche Beschildung geprüft.[…]
Ich wollte dazu immer was schreiben, hab’s aber immer wieder vergessen. Letztlich stand aber wieder mal ein Tesla einfach nur zum Parken an der Ladesäule und ich erinnerte mich an die Antwort. Eine Antwort, die deutlich zeigt, dass das geschilderte Problem überhaupt nicht erkannt wurde. Vielleicht wird es auch ignoriert, kann ich nicht beurteilen. Denn man kann selbstverständlich hingehen und sagen: das ist eine Lademöglichkeit und kein Parkplatz. Schwups, Problem gelöst. Andere Kommunen können und machen das.
In Bad Oeynhausen windet man sich aber bei allen Sachen, welche den motorisierten Individualverkehr – und sei er elektrisch – einschränken, wie ein Aal. Natürlich könnte man dort lediglich stehen während des Ladevorgangs erlauben. Und man könnte das dann auch sanktionieren. Wenn da jemand steht ohne zu laden, ist es schlicht falsch parken – zack, Ticket. Muss man nur wollen und auch machen. In Bad Oeynhausen aber leider nicht.
Hier nimmt man in Kauf, dass Menschen in Elektroautos frustriert an Ladesäulen ankommen und nicht laden können. So leistet man einen schönen Beitrag zur Energiewende und klimafreundlichen Mobilität.
Man könnte VZ 1050-32 Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs anordnen. Aber da Ladevorgang völlig unbestimmt ist, wird es mit dem Sanktionieren nicht wirklich einfach. Das Problem fängt schon damit an, dass Laden in der StVO auch für be- und entladen steht. Der Ladevorgang ist mit 100 % technisch abgeschlossen. Wie schafft man es, genau dann wieder weg zu fahren? Wieviel Zeit bleibt einem? Muss man schon vorher wegfahren? Aber solange das Kabel steckt, wird ja immer wieder nachgeladen. Ist bestimmt nicht gut für den Akku, aber man könnte auch einen dauerhaften Ladevorgang annehmen, solange das Kabel steckt. Wenn man sich da geeinigt hätte: Woran erkennt das Überwachungspersonal, was der Stand ist, wenn man nicht auf ein steckendes Kabel abstellt (und wie ist man mit induktiver Ladung irgendwann einmal).
Noch hat man sich politisch nicht darauf verständigt, die bisherigen Regeln der StVO über den Haufen zu werden und auf „Man weiß doch was gemeint ist“ und „Gestaltungsfreiheit für Kommunen“ umzustellen. Wenn man das macht, verliert man auch Kontrolle darüber, was andere Bundesländer dürfen und was nicht dürfen.
Das ist viel zu kompliziert gedacht. Mir ist die Standdauer völlig wumpe! Es nervt lediglich, zu einer in den gängigen Apps als frei gekennzeichneten Ladestation zu fahren und dort festzustellen, dass dort einfach nur jemand parkt.
Sollen die ihr Kabel einstecken und den ganzen Tag dort stehen. Egal. Aber die Säule wird als belegt angezeigt und ich fahre die nicht unnötig an.