Hundekot in Futterwiesen

Auf dem Weg nach Hause an mehreren Bäumen entlang des Radweges hinter der Volksbank längs der Werre hingen ein paar Schilder. Zuerst nur aus dem Augenwinkel gesehen, habe ich dann mal angehalten und gelesen.

Ein an einen Baum gebundenes und gegen Wettereinflüsse laminiertes Schild mit der Aufschrift:

Hallo ihr lieben TIERFREUNDE und HUNDEBESITZER,

habt ihr schon mal darüber nachgedacht, daß wenn euer Hund auf meine Wiese KACKT, eben diese KACKE in meinem Futter landet und mich schwer krank machen kann? Nehmt doch bitte die Hinterlassenschaften eures Hundes mit, oder reicht euer Verständnis nur so lang wie eure Hundeleine ist.

LG Muh
Hier möchte wohl jemand keinen Kot in seiner Nahrung.

Ich wundere mich sowieso immer, mit welcher Selbstverständlichkeit Hundebesitzer ihre Lieblinge einfach durch irgendwelche Wiesen rennen lassen, ohne sich darum zu scheren, wem die gehören und was damit wohl passiert.

Augenscheinlich möchte hier jemand mal darauf hinweisen, dass eine Wieser auf der Futter für Tiere angebaut wird, nicht unbedingt das Klo für andere Tiere sein sollte. Mein Vater hat damals auch desöfteren Hundehalter angesprochen, die meinten ihre Tiffen in unsere Heuwiesen kacken lassen zu müssen. Fanden die jedesmal ziemlich frech und haben teilweise lautstark lamentiert und forderten ernsthaft „Grundbuchauszüge“, weil sonst ja jeder kommen könnte. Was stimmt mit solchen Menschen nicht.

Hallo ihr lieben TIERFREUNDE und HUNDEBESITZER,

habt ihr schon mal darüber nachgedacht, daß wenn euer Hund auf meine Wiese KACKT, eben diese KACKE in meinem Futter landet und mich schwer krank machen kann? Nehmt doch bitte die Hinterlassenschaften eures Hundes mit, oder reicht euer Verständnis nur so lang wie eure Hundeleine ist.

LG Muh

Keine Ahnung ob das Schild vom Eigentümer/Pächter der Wiesen an der Werre ist, aber inhaltlich ist es verständlich. Es wird nur nichts bringen, weil „Wo soll ich denn sonst Gassi gehen?“! Das ist aus der gleichen Reihe wie „Wo soll ich denn sonst parken?“ und der lustigen Fortsetzung „Was geht Dich das überhaupt an?“.

Bin gespannt, wie lange die Schilder hängen.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

6 Kommentare zu „Hundekot in Futterwiesen

  1. Das Schild ist gut. Schade, daß es notwendig ist und dennoch noch bei einem Teil der Menschen nicht verstanden werden wird.

    Hier muß die Tage ein Mensch mit einer ganz besonderen Art von Intelligenz unterwegs gewesen sein: Der Hundehalter hatte offensichtlich die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners in einen Hundekotbeutel getan. Gut so! Aber dann den vollen, verschlossenen Beutel in das Gras am Straßenrand geworfen …

    • Ja, das ist mir auch völlig schleierhaft. Leider nicht neu. Ist uns schon vor sechs Jahren im Siel beim Müllsammeln aufgefallen. Und vor ein paar Monaten habe ich die Beutel auch just an dem hier beschriebenen Weg gesehen. Direkt dort, wo der Hund geschissen hat, lag dann der Schiss im Beutel neben den Pflastersteinen. Solche Menschen müssen wirklich einen Schuss haben.

      Aber Hundehalter machen das ja nicht. Ich vermute, der Kot wird von anderen Menschen eingetütet und weggeschmissen. Hundehalter haben immer Kotbeutel dabei und entsorgen die zu Hause. So wie Raucher ihre Kippen nie einfach in die Botanik werfen.

  2. Ich muss mal ahnungslos fragen: Warum ist die Kacke von Hunden ein Problem, die der wild lebenden Tiere und Kühe selber nicht?

    § 59 BNatschG

    (1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).
    (2) Das Betreten des Waldes richtet sich nach dem Bundeswaldgesetz und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht. Es kann insbesondere andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen sowie das Betreten aus wichtigen Gründen, insbesondere aus solchen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Feldschutzes und der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zum Schutz der Erholungsuchenden, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Grundstücksbesitzers einschränken.

    § 57 LNatSchG

    (1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Kapitels oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Vorschriften des Forstrechts.
    (2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet.

    Kann der Laie wirklich unterscheiden, was eine ungenutzte Grünfläche ist und was nicht?

    • Ob der Laie unterscheiden kann, was eine ungenutzte Grünfläche ist oder nicht, wäre mir als Bewirtschafter einer solchen Fläche erstmal herzlich egal. Ich sehe da die Menschen mit Hunden in der Pflicht, sich zu informieren. Und ob das Verrichten einer Notdurft als Erholung zählt? Ich weiß nicht.

      Zu dem Kot gibt es massenhaft Material im Netz. Zum Beispiel hier. Der Unterschied zum – auch von meiner Schwester verwendeten – Mist ist, dass dieser einmal während der Frostperioden aufgebracht wird und sich bis zur Ernte zersetzt hat. Der Hundekot wird ganzjährig eingebracht und zersetzt sich zusätzlich weniger schnell.

      • Und ob das Verrichten einer Notdurft als Erholung zählt?

        Die Notdurft ist bei länger andauernder Erholung in der Natur wohl regelmäßig erforderlich und somit ein Teil der Erholung in der Natur. Letztes Jahr hat ein Gericht festgehalten hinsichtlich des Menschen:

        Eine gewisse Üblichkeit und Duldung ist hierfür etwa bei Wanderungen benennbar, bei Arbeiten in Feld und Flur, bei Jägern und Pilzesammlern, Radsportlner und Radtourlern, Badenden an Seen und Flüssen und bei sonstigen naturnahen Beschäftigungen. […] Nachdem als Anknüpfungspunkt einer Belästigung der Allgemeinheit das Schamgefühl, die Verunreinigung durch Rückstände oder die Belästigung durch Gerüche ausgeschlossen werden kann, ist das Verhalten des Betroffenen eine nach der allgemeinen Handlungsfreiheit des Artikel 2 Absatz 1 GG geschützte und letztendlich wohl auch naturrechtlich verankerte menschliche Willensbetätigung. Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.

        Gleiches gilt wohl auch bei der Erholung des Hundes zusammen mit der eigenen Erholung, zumal die Notdurft des Tieres in der Natur nun mal nichts seltenes ist, sondern für die Mehrzahl der Tiere die ausschließliche Form des Vollzugs.

        An Mist hatte ich bei meiner Frage gar nicht gedacht.

        Die Möglichkeit, der zuverlässigen Unterscheidung ist die Voraussetzung dafür, dass man sich an die Regeln halten kann ohne auf seine Rechte zu verzichten.

  3. Beste Antwort eines Hundehalters „ich zahle Steuern für den Hund, also darf der auf die Straße kacken!“
    Beim nächsten mal frage ich nach seiner Adresse. Ich zahle nämlich auch Steuern und das gibt mir ja dann scheinbar das Recht, vor seinem Gründstück ebensolches zu hinterlassen…

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