Hinweisschild auf Radweg
Am ersten Tag nach Weihnachten habe ich meinen letzten Tag Urlaub für 2023 genommen. Aber an den letzten beiden Arbeitstagen musste ich noch mal los. Und trotzdem die Tage wieder länger werden und ich – um Überstunden abzubauen – ziemlich spät los bin, war es noch ein bisschen dämmerig.
Oben kurz vor der Mindener Straße lag – fast schon traditionell, es ist jedenfalls nicht ganz selten – ein Hinweisschild quer über den kombinierten und für Radfahrende benutzungspflichtigen Geh- und Radweg. Meistens schere ich mich da nicht drum und melde es höchstens der Verwaltung. An diesem Tag war der Weg aber bis auf einen halben Meter versperrt und noch dazu war die Gefahrenstelle in einer abschüssigen Kurve. Und obwohl es nicht erlaubt ist, fahren hier auch etliche Menschen mit dem Rad runter. Glück gehabt, dass gerade Ferien sind.
Ich habe das Schild dann weggeräumt. Wobei sich das Schild bereits komplett vom Pfahl getrennt hatte und lose daneben lag. Da es schon fast halb 9 Uhr war, müssen da bereits etliche Menschen vorbei gekommen sein. Und mir ist in der Nacht auch gar kein Sturm erinnerlich, so dass ich davon ausgehe, die Plünnen lagen da bereits am Vortag. Scheint wenige Menschen zu interessieren.
Wer das selber wegräumt, riskiert Haftungsverpflichtungen, wenn durch den Zustand danach eine Gefahr ausgeht. Vermutlich eher in der Theorie als der Realität.
Ja, aus dem Grund mache ich auch meist nichts und melde es lieber per Mail. In dem Fall würde ich aber mit „Gefahr im Verzug“ argumentieren, weil das Ding flach, unbeleuchtet in einer abschüssigen Kurve quer über den Weg lag.