Fahrradfahrer sollen doch einfach irgendwo fahren

Der Neuen Westfälischen ist aufgefallen, dass man als Radfahrender die Schützenbrücke in nördlicher Richtung nicht queren darf. Ganz ehrlich habe ich mich darum noch nie geschert, bin über die Brücke gefahren und gut. Die Stadt kümmert sich meiner Meinung nach zu wenig um Radfahrende des Alltagsradverkehr und Beschilderungen in Bad Oeynhausen sind gerade bei Baustellen oft auch Glückssache.

NW vom 23.07.2023: Bad Oeynhausener Schützenbrücke: Stadt rät Radlern über Gehweg zu fahren
[…] Die Stadtverwaltung habe eine Überbeschilderung der Schützenbrücke vermeiden wollen. Schon jetzt hängen an den Laternenmasten vier Straßenschilder […] „Die Schützenbrücke ist 38 Meter breit“ […] Abzüglich der etwa sieben Meter breiten Fahrbahn sei genügend Platz, um an den Pollern vorbei zu fahren, ohne über die Fahrbahn zu fahren.[…]

Ah, weil man Schilder sparen möchte, schließt man den Fahrradverkehr aus. Das ist natürlich ein lobenswertes Ansinnen, also das Schildersparen. Die erwähnten Nebenanlagen sind meiner Meinung nach aber auch nicht für „Fahrzeuge“ – und das ist ein Fahrrad – zugelassen. Das wird in §2,1 der StVO geregelt:

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.

Einen Seitenstreifen gibt es an der Schützenbrücke sowieso nicht und eine Beschilderung, die das Fahren auf den Seitenflügeln erlaubt, gibt es auch nicht. Auch daran habe ich persönlich mich noch nie gestört. Aber mir wurde gerade letztlich wieder gesagt wie genau die Verwaltung darauf achtet, dass rechtlich alles in Ordnung ist. Da ist eine solch weite Auslegung sportlich, finde ich.

Aufmerksam wurde ich auf den Artikel von einem Leser meines Blogs gemacht, der hier auch schon einige Artikel kommentiert hat. Mit seiner Erlaubnis zitiere ich einen Absatz aus einer Mail, die an die Verwaltung gegangen ist und der ich inhaltlich nur vollständig zustimmen kann:

Völlig abstrus wird die Sachlage dadurch, dass bereits vollkommen unnötige und damit überflüssige Schilder an der Schützenbrücke montiert sind. Zeichen 255 (Verbot für Krafträder) kann ersatzlos entfernt werden, da Krafträder bereits durch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) verboten sind. Die Freigabe für Elektro-Krafträder (die nebenbei bemerkt deutlich seltener sind als Fahrräder) kann dann unterhalb von Zeichen 250 montiert werden. Wenn Ihre Kollegen dann noch jenes Zeichen 250 gegen 260 (Verbot für Krafträder (…) und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge) tauschen haben sie sogar die Fahrradfreigabe hinbekommen und unterm Strich ein Schild weniger dafür verwendet.

Die vorgeschlagene Lösung liegt ja auf der Hand. Die Schilder sind nicht neu, sie müssten nur angeordnet und aufgehängt werden. Dass dies nicht geschehen ist bedeutet entweder, es sollte genau so sein wie es ist oder es wurde sich nicht damit beschäftigt. Ich tippe auf letzteres. Denn das ernsthaft im Vorfeld überlegt wurde „Oh, den Radverkehr haben wir jetzt nicht berücksichtigt, das Schild passt da aber nicht mehr hin. Die können ja eh über die Nebenanlagen fahren!“ nehme ich niemandem ab.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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