dreistes Falschparken
Die Straße „Am Kurpark“ ist seit einigen Wochen/Monaten ein Verkehrsberuhigter Bereich. Dort darf man nur auf ausgewiesenen Parkflächen parken. Auch vorher war allerdings das Parken auf der westlichen Straßenseite zum Kurpark hin per Beschilderung verboten. Interessiert hat das teilweise niemanden. Zu bestimmten Gelegenheiten war die Straße komplett zugestellt. In letzter Zeit habe ich dort verschiedentlich aber auch Tickets unter den Scheibenwischern der falschparkenden KFZ gesehen. Augenscheinlich wurde auch am 23.12. ein solcher Strafzettel ausgestellt.
Und was macht man dann, wenn man wenig später zu seinem Auto kommt und den Zettel sieht? Natürlich denkt man „Verdammt, das wusste ich nicht!“ und stellt sein Auto woanders hin. In diesem Fall auf einen ausgeschilderten Behindertenparkplatz 100 Meter weiter. Und kassiert dort zwei Stunden später ein Ticket über 55 Euro. Ich verstehe sowas nicht. Noch weniger Verständnis habe ich, dass dieses Fahrzeug dann augenscheinlich zwei Tage dort falsch parken darf, ohne dass weitere Konsequenzen ersichtlich sind. (Die Fotos sind am 25.12. entstanden.)
Warum schleppt die Verwaltung in solchen Fällen nicht ab?
Ich frage mich gerade, wie die Stadt das Parkverbot auf der westlichen Seite der Straße in einem Verkehrsberuhigten Bereich aufrechterhalten will. Der rot gepflasterte Streifen kann ohne weiteres als Parkflächenmarkierung gewertet werden. Das räumt die Stadt mit der Beschilderung „Haltverbot auf der Fahrbahn + Zz. auch auf dem Seitenstreifen“ auch ungewollt ein. Nur leider gibt es in einem VBB per Definition weder einen Seitenstreifen, noch eine Fahrbahn, sondern nur eine Verkehrsmischfläche und eben Parkflächen.
Eigentlich hätte das Pflaster geändert werden müssen. Da sich darüber aber wohl weder Politik, Verwaltung und „Falsch“parker im Klaren sind wird es wohl in der Praxis wenig Probleme bereiten. Was auch ganz gut so ist, da es unnütze Arbeiten wären.
Gut ist auch, dass ich weder Geld oder Zeit über, noch ein Querulant bin, sonst würde ich mir den Spaß vorm Amtsgericht glatt mal geben. ;)
Oh, das ist gelöst worden. Die Parkmarkierungen sind kaum zu übersehen (und leider auch deutlich mehr geworden). Da zu argumentieren „Aber auf der anderen Seite ist auch markiert!“ wird sehr schwierig werden.
Das hängt vermutlich vom Gusto des Richters ab. Die VwV-StVO lässt die Markierung mittels andersfarbigen Pflasters jedenfalls eindeutig zu. Aber wenn kein anderer auf die Idee kommt ist es ja auch in Ordnung.