Die Stadt Herford schmückt sich mit unbrauchbarer Fahrradstraße
Vor einigen Tagen erreichte mich eine E-Mail einer Leserin meines Blogs, welche sich zu der neu eingerichteten Fahrradstraße der Stadt Herford äußerte. Ehrlich gesagt war mir die Alte Heerstraße als Umfahrung der ungemütlichen Mindener Straße gar nicht präsent. Das Höhenprofil ist ein klein wenig ungemütlicher, aber es sind nur 300 Meter mehr, als an der Bundesstraße ohne Radweg. Da macht eine Fahrradstraße durchaus Sinn. Vor allen Dingen, da es nur recht wenige Anlieger gibt.
Aber natürlich ist es auch im Nachbarkreis augenscheinlich nicht anders als bei uns: Autofahrende scheren sich nicht um Beschilderungen und die Verwaltungen scheren sich nicht um die Einhaltung der Regeln. Zumindest dann nicht, wenn sie dem Radverkehr zuträglich sind und den motorisierten Individualverkehr vermeintlich einschränken. Und auch die Presse ist in solchen Fällen oft nicht vorne dabei, wenn es darum geht das Fehlverhalten der motorisierten Verkehrsteilnehmer zu benennen.
Ich habe nur eine sehr begrenzte Reichweite, teile den Leserbrief aber natürlich sehr gerne!
Eine tolle Neuigkeit, ich war hellauf begeistert: die „Alte Heerstraße“ wird Fahrradstraße! Nur Fahrradverkehr und Anliegerverkehr erlaubt. Das ließ endlich auf echte Veränderung dort hoffen. Ich nutze die Straße häufig (teils mit dem Fahrrad, teils zu Fuß) und fühlte mich schon immer sehr unsicher durch die vielen sehr schnell fahrenden Autos und Motorräder.
Als reine Fahrrad- und Anwohnerstraße wäre diese Straße wirklich ein zeitgemäßer Baustein zum Ausbau von umweltfreundlichem Verkehr der Zukunft für die Stadt Herford.
Leider wird die Straße nach wie vor als Abkürzung zur Autobahn A2 genutzt – von einer Vielzahl an Autos und Motorrädern, die in der dünn bewohnten Straße niemals alle Anwohner sein können. Zudem würde ich von den Anwohnern und Anwohnerinnen – die mehrheitlich ausdrücklich für die Umwandlung in einer Fahrradstraße gestimmt hatten – erwarten, dass ihnen die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h bekannt ist und weitgehend eingehalten wird. Der vorhandene Verkehr ist deutlich schneller unterwegs. Noch immer liegen am Straßenrand zu Hauf Abfälle von Fastfood-Ketten, weil Autos abends an der Straße parken (was in Fahrradstraßen ebenfalls nicht erlaubt ist) und die Menschen ihre Abfälle aus dem Fenster in die Landschaft werfen. Das möchte sich kein Radfahrer und keine Radfahrerin ansehen müssen.
Das Verkehrsaufkommen und die Geschwindigkeit (sehr viele mit hoher Geschwindigkeit unterwegs) haben sich bisher nicht nennenswert geändert.
Für die Nutzer und Nutzerinnen der Straße wären daher Kontrollen der Berechtigung (Anlieger/in) und Geschwindigkeitskontrollen wünschenswert! Zudem ließe sich die Geschwindigkeit sicher auch mit Hilfe von verkehrsbaulichen und verkehrsregelnden Maßnahmen verbessern.
Bisherige Beschwerden an die Stadt Herford ließen diesbezüglich keine Bereitschaft erkennen. Der Aufwand sei zu hoch oder die Zuständigkeit liege bei der Polizei, nicht beim Ordnungsamt – beide sind jedoch Institutionen der Stadt Herford und für die Radfahrer und Radfahrerinnen ist es vollkommen egal, wer endlich die vorgeschriebene Nutzung der Alte Heerstraße als Fahrradstraße ordnungsgemäß durchsetzt: Fakt ist, dass es passieren muss, wenn die Fahrradsstraße einen echten Nutzen und Bereicherung für den Radverkehr bringen soll, statt nur auf dem Papier als schöner Schein zu existieren.
Die Fahrradstraße ist ein großer Image-Gewinn für die Stadt im Sinne fahrradfreundlicher Verkehrsplanung, die für die Zukunft immer mehr an Bedeutung gewinnen wird und muss.
Leider ist das aktuell die schöne Theorie: In der Praxis können sich Fahrradfahrer aktuell dort nicht sicherer fühlen als vor der Ausweisung als Fahrradstraße.
Tanja Maier
Unpopuläre Meinung:
Manche „Fahrradstraße“ könnte man durch gezielte Pollerinstallation erheblich aufwerten. Die Blücherstraße zum Beispiel wird mit Sicherheit nur zu einem sehr geringen Teil von Anliegern genutzt , allerdings muss dann die Frage geklärt werden, wie die Helikoptereltern ihre Kinder ins Klassenzimmer im Schulzentrum Süd fahren können…
Herforder Landrecht? In der StVO steht das nicht.
§ 3 OBG NRW für das Ordnungsamt, aber wo ist das für die Polizei auch so geregelt?