Benutzungspflicht bzw. -verbot beim Radweg der Eidinghausener Straße
Der benutzungspflichtige, kombinierte Geh- und Radweg an der Eidinghausener Straße ist in einem – sagen wir mal – nicht so guten Zustand. Glücklicherweise ist er auch schon nicht mehr überall benutzungspflichtig. Mindestens seit 2011, also schon seit 11 Jahren, ist der Radweg im nördlichen Teil zwiwchen dem Kreisel und der Einmündung der Schwagerstraße ohne Benutzungspflicht. Natürlich wurde das damals – soweit ich mich erinnere – nirgends mitgeteilt und das Ergebnis ist, dass ich heute immer noch angepöbelt, geschnitten, mit Wischwasser besprüht und angehupt werde, wenn ich dort mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn unterwegs bin. Obwohl es die Dichte und die Art des motorisierten Verkehrs dort problemlos her gibt.
Vom Kreisel in Eidinghausen bis zur Kreuzung mit der Mindener Straße besteht beidseitig eine Benutzungspflicht. Auf der westlichen Seite allerdings erst ab der Einmündung der Fahrradstraße im Schwarzen Weg gegenüber dem Dörgen. Zwischen Kreisel und dieser Einmündung ist der Zustand des Rad- und Gehweges derart schlecht, dass sich wohl niemand mehr traut, hier von Radfahrenden zu verlangen, darauf fahren zu müssen!
Ich hatte in einem Nebensatz einer Mail vom 21.03. an die Verwaltung, in der ich auf ein ziemlich fieses Schlagloch vor der Jet-Tankstelle hinwies, nach der Aufhebung der Benutzungspflicht im restlichen Teil der Eidnghausener gefragt. Zumindest während der Zeit der einseitigen Sperrung, da dann ja nun zwangsläufig nur die Hälfte des üblichen Verkehrs auf der Fahrbahn ist. Das Schlagloch war sehr, sehr zügig danach ausgebessert worden und offensichtlich wurde auch der Nebensatz berücksichtigt. Das fand ich übrigens tatsächlich richtig gut!
Ausschuss für Stadtentwicklung am 28.04.2022: TOP 19.2 Benutzungspflicht Radweg Eidinghausener Straße während der Baumaßnahme Flutmuldenbrücke
Der Bereich Infrastrukturmanagement wurde angefragt, ob während der Bauphase die Benutzungspflicht Radfahrer auf der Eidinghausener Straße aufgehoben werden könne. Hierdurch wird eine Beschleunigung der Radverkehre erwartet. Diese Anregung hat die Verwaltung an Straßen.NRW mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet. Straßen.NRW teilte am 14.04.2022 per E-Mail mit, dass sie während der Bauphase eine Nutzung der Nebenanlagen und damit die Benutzungspflicht für zwingend notwendig hält. Straßen.NRW argumentiert hierbei mit der Reduzierung von Konfliktpunkten in der Baustelle und damit einer Erhöhnug der Verkehrssicherheit. Nach Kenntnisnahme der von Straßen.NRW vorgebrachten Bedenken, teilt die Stadt Bad Oeynhausen diese Bedenken und wird die Anregung nicht weiterverfolgen.
Es wurde in verschiedenen Gesprächen vor dieser Anfrage auch schon der Schwerlastverkehr auf der Eidinghausener Straße angeführt, welcher die Sicherheit von Radfahrenden auf der Fahrbahn gefährden würde. Zu dem Zeitpunkt war die Flutmuldenbrücke schon jahrelang für den Schwerlastverkehr gesperrt. Auch in dieser Antwort von Straßen.NRW finden sich keinerlei konkrete Hinweise, welcherart die Erhöhung der Verkehrsicherheit sein sollte und welche Konfliktpunkte es gerade im Baustellenbereich geben könnte. Die einseitige Befahrung der Brücke von Norden nach Süden ist auf 30 Km/h beschränkt! Hier wird sich meiner Meinung nach hinter Straßen.NRW versteckt. Bei einer Aufhebung der Benutzungspfllicht müsste man diese kommunizieren und erläutern.
Nachdem die Flutmuldenbrücke zu Beginn der Bauarbeiten komplett für alle Verkehrsarten gesperrt wurde, ist diese Sperrung inzwischen aufgehoben worden. Leider ist die versprochene Freigabe für den Radverkehr in beide Richtungen nicht erfolgt! Ich habe in der Verwaltung am 08. Juni dazu per Mail nachgefragt und mir wurde mit der Begründung „mangelnde Sicherheitsaspekte“ geantwortet, dass die Freigabe in beide Richtungen nicht möglich sei. Diese Anfrage habe ich im Ausschuss für Stadtentwicklung am 09.06. erneut gestellt, da in der Lokalpresse von einer überraschend in dem Bereich aufgefallen Baustelle die Rede war.
12.10 RH Edler: fragt an, ob es möglich ist, den Fahrradweg an der Eidinghausener Straße (westliche Seite) im Bereich der Flutmuldenbrücke während der Brückenarbeiten in beide Fahrtrichtungen freizugeben.
Verwaltung: Es besteht straßenverkehrsrechtlich keine Möglichkeit, den Fahrradweg, wie gewünscht, frei zu geben. Fahrradfahrende in Richtung Norden können entweder den Rad-/Gehweg in der Flutmulde (Schwarzer Weg) nutzen oder aber auf der Flutmuldenbrücke ihr Fahrrad schieben.
Mündlich wurde noch auf die zur Verfügung stehende Fläche abgestellt. Die Situation würde sich aber auch mit mehr Fläche nicht ändern. Mein anschließende Frage, ob dann auch andere Benutzungspflichen mit ähnlichen Breiten entfallen würden, wurde wohl nicht ganz ernst genommen.
Nun denn, man kann als Fahrradfahrender, der die Infrastruktur entlastet, auch mal Umwege fahren oder schieben. Letzteres schont das Rad und ist somit fahrradfreundlich.
Apropos Flächen und Breiten:
Ein Stückchen vorher ist der Geh- und Radweg ein wenig schmaler. Es gehören drei Gehwegplatten zum Gehweg. Zumindest ist das die kleinste Breite im Verlauf der Straße bis zur Einmündung des Schwarzer Weg.
Der reine Radwegteil ist natürlich deutlich schmaler.
Als ich dort stand und mit dem Zollstock Gliedermaßstab und der Kamera hantierte, war das Befahren des Geh- und Radweg in beide Richtungen übrigens überhaupt kein Problem.
Selbst Begegnungsverkehr mit Mutter und Tochter nebeneinander funktionierte reibungslos. Man ist ja in Bad Oeynhausen solche Infrastruktur gewohnt und passt entsprechend auf. Und „ja“, natürlich halte ich solche Breiten für den Regelverkehr für absolut nicht ausreichend. Da brauchen wir nicht drüber reden!
Mal sehen, wie sich der Geh- Radweg weiter hinten auf derselben Straße (die im Verlauf den Namen ändert) darstellt.
Der kombinierte, einseitig angelegte und in beide Richtungen für Radfahrende benutzungspflichtige Geh- und Radweg am Ende der Eidinghausener Straße und nach der Brücke Volmerdingsener Straße ist nur 238 cm breit. Da habe ich vor 11 Jahren offensichtlich ziemlich gut geschätzt! Damals habe ich mich schon geärgert – und es auch in Sitzungen bei Straßen.NRW angebracht – dass dieser Weg benutzt werden muss. Aus Sicherheitgründen wohlgemerkt. Bei 37 cm weniger Breite als unten an der Flutmuldenbrücke. Naja, was weiß ich schon.
Ein paar hundert Meter weiter, zwischen Grelle und Weinstraße, überquert der Geh-/Radweg den Karbach.
Hier sind für Straßen.NRW und Bad Oeynhausen ebenfalls 250 cm ausreichend. Ist ja auch die Mindestbreite.
An der nächsten Kurve im Verlauf der Volmerdingsener Straße fehlte dann offensichtlich Fläche für Infrastruktur. Die Staße ist dort abschüssig und führt bergauf in eine lange Linkskurve, bergab entsprechend in eine Rechtskurve. Im Kurvenscheitelpunkt ist eine Wohnbebauung mit Mauer und Hecken. Von oben sieht das so aus:
Wie Sie sehen, Sie sehen schlecht. Hinter der Kurve sieht es von unten kommend so aus:
Der Teil des Geh- und Radwegs, der auf dem abschüssigen Stück hinter einer schlecht einsehbaren langen Rechtskurve liegt, ist lediglich 163 cm breit. Hier müssen sich Radfahrende mit Kinderwagen schiebenden Menschen oder Menschen mit Rollatoren im Begegnungsverkehr aus Sicherheitsgründen knapp ein Meter fünfzig breite Wege teilen.
Als das so angelegt wurde, habe ich gefragt was der zwischen den beiden dicken Strichen abgetrennte Bereich ist. Das ist der Sicherheitsstreifen zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg. Eigentlich ist der nicht zum Befahren gedacht. Die flache Kante ist dort, damit sich Autofahrende nicht die Reifen kaputt fahren, wenn sie die Kurve schnibbeln. Und damit die Auflieger vom Schwerlastverkehr beim Abbiegen und aufgrund der Schleppkurve besser auf den Geh- und Radweg kommen – nehme ich an.
Ein paar Meter weiter ist die Geh- und Radwegbreite dann unter 150 Zentimeter. Und hier muss man den Weg mit dem Fahrrad in beide Richtungen benutzen und sich in der unübersichtlichen Kurve die Fläche auch noch mit Fußgänger/innen teilen. Aus Sicherheitsgründen! An Stellen, an denen der Weg schnurrgerade, gut einsehbar und 137 Zentimeter breiter ist, ist es aus Sicherheitsgründen allerdings nicht möglich. Nunja, muss ich nicht verstehen!
Hinweis: Bei den Zentimeterangaben im Text nicht genau auf den Zentimeter festnageln! Ich war wie geschrieben mit dem Zollstock unterwegs und habe den Daumen da hin gehalten, wo der Zollstock zu Ende war und dann weiter geschoben. Ich glaube auch nicht, dass es darauf ankommt, ob es 148 oder 150 Zentimeter sind.
„Es wurde in verschiedenen Gesprächen vor dieser Anfrage auch schon der Schwerlastverkehr auf der Eidinghausener Straße angeführt, welcher die Sicherheit von Radfahrenden auf der Fahrbahn gefährden würde.“
Aha. Die sollen sollen doch mal die Fahrer dieses Schwerlastverkehrs fragen. Diewerden ihnen sagen , das sie einen toten Winkel am Fahrzeug haben und es deswegen nicht immer vermeiden können Radwegbenutzer beim Abbiegen zu überfahren
Welcher tote Winkel? Bei richtig eingestellten Spiegeln, keinen sichtbehindernden Gardinen, Kaffeemaschinen oder anderem Klamauk im Lkw und einem aufmerksamen, geschulten Berufskraftfahrer ist alles neben dem Fahrzeug einsehbar.
Und damit das Abbiegen für Fahrradfahrer nicht gefährlich wird, ist es eben sicherer VOR dem Fahrzeug auf der FAHRBAHN (Ja, es heißt tatsächlich Fahrbahn. Warum wohl?) im Sichtbereich zu fahren. Alles daneben ist außerhalb des Sicht- und vor allem des Wahrnehmungsbereichs.
Die Unfallforschung zeigt jedenfalls das das Unfallrisiko für Radfahrer auf fahrbahnbegleitenden Radwegen höher ist als auf der Fahrbahn daneben und das vor allem durch Unfälle in Kreuzungsbereichen.
Und ja, der „tote Winkel“ dient den Fahrern des Schwerverkehrs nur als Entschuldigung für fahrlässiges Verhalten.
Denn entweder gibt es einen „toten Winkel“. Dann entspricht das Fahrzeug aber nicht (mehr) den Vorraussetzungen aus §56 StVZO und ist nicht mehr als verkehrssicher anzusehen. Jeder Fahrer hat aber vor Abfahrt zu prüfen, ob sein Fahrzeug verkehrssicher ist.
Oder die die Sichtmöglichkeiten, die durch die Spiegel bestehen werden nicht oder nicht richtig benutzt.
Eigentlich müßte die StVB auch bei jeder Anordung einer Benuzungspflicht ein wissenschaftlich fundiertes Gutachten vorlegen, das dieser Radweg das Unfallrisiko für Radfahrer im Vergleich zur Fahrbahn nicht erhöht.
Die Unlogik sauber herausgearbeitet. Meinen Respekt dafür. Leider werden hier Fakten mal wieder nicht viel bewegen. Wer nicht zum Griesgram erkommen will darf eigentlich nur noch darüber lachen.
Wenn von Schwerlastverkehr grundsätzlich eine Gefahr ausgeht, müsste in jeder Straße ohne Radweg (Radfahrstreifen und Schutzstreifen ist bestimmt nicht ausreichend dann), erst einmal das Radfahren vor der Durchfahrt durch Verkehrszeichen verboten werden. Naja, zu Ende denken ist nicht jedermans Stärke.
Richtig zu Ende gedacht: dem Schwerlastverkehr 8-p