Poller im Weg der Flutmulde
Modale Filter sind eine gute Möglichkeit, den motorisierten Individualverkehr von Verkehrsflächen fernzuhalten, auf denen er nichts zu suchen hat. In der Regel werden solche „Filter“ durch Poller realisiert. In Bad Oeynhausen werden diese Poller oft so weit auseinander aufgebaut, dass trotzdem noch ein Auto durch passt. Ob das in Gedankenlosigkeit gemacht wird, oder um dem motorisierten Verkehr einen Schleichweg zu ermöglichen, weiß ich nicht.
An der südlichen Einfahrt zur Flutmuldenquerung standen seit Jahr und Tag drei Poller: der im Bild ganz rechts, der zweite von rechts und der ganz linke. Wahrscheinlich im Zuge der Sperrung der Flutmuldenbrücke muss jemandem in der Verwaltung aufgefallen sein, dass die auch wieder so weit auseinander stehen, dass man – mit etwas Gefühl und einem schmalen Auto – da noch durch fahren kann. Das finde ich erstmal gut! Nun hätte man den zweiten Poller von rechts auch einfach etwas weiter in die Mitte stellen oder den ganz linken etwas mehr nach rechts rücken können und das Problem wäre gelöst.
Tatsächlich hat man einen weiteren Pfosten montiert, der aber nun so nah an dem zweiten von rechts steht, dass ein Fahrrad gerade so durch passt. Wenn dort Begegnungsverkehr ist, was aufgrund der ausgeschilderten Umleitung zur Zeit sehr häufig vorkommt, ist das natürlich Mist. Hat mich tagelang geärgert, so dass ich am 03.05. morgens ein Foto gemacht habe und es abends der Verwaltung mit Bitte um Abstellung der gefährlichen Abpollerung schicken wollte.
Aber – oh Wunder – als ich abends mit einem Fraktionskollegen von unserer Ortsverbandsversammlung nach Hause fuhr, war „der Weg frei“. Augenscheinlich ist noch anderen Menschen aufgefallen, dass dort wieder agiert wurde, ohne vorher darüber nachzudenken, was diese Montage bewirken wird. Der Poller ist an den Rand versetzt, man kommt nun wieder besser durch.
Mit etwas Überlegung vorher hätte man sich das Material eines zusätzlichen Pollers gespart und den Einbau desselben. Einmal Poller raus und wieder rein wären geblieben. Genau dieses „Überlegen“ in solchen Situationen ist das, was ich bei der fehlenden Fahrradfreundlichkeit hier seit zwei Jahrzehnten bekrittel. Genau das!
Nun, wenn man sich wirklich damit befassen würde, würde man feststellen, dass VZ 600-60 dazu da ist Arbeits- und Unfallstellen oder sonstigen vorübergehenden Hindernissen zu kennzeichnen und das Befahren der so gekennzeichneten Straßenfläche verbieten und den Verkehr an dieser Fläche vorbei leiten. Ein Blick in Anlage 4 der StVO und den VzKat reicht aus. Daher ist der Abstand eigentlich egal, da man nicht durchfahren darf. Was sich die Vorgänger des BMDV dabei gedacht haben, weiß ich nicht.