Überholverbot auf der Werster Straße
Eine Fraktionskollegin sprach die Werster Straße rund um den Kreisel in Werste an, nachdem sie dort mit dem Fahrrad gefahren ist. Mir ist die Strecke gar nicht so aufgefallen, weil ich aber auch so unterwegs bin, wie sich der Stammtisch-Autofahrer einen #Kampfradler vorstellt. Ich fahre auf der Fahrbahn, da wo es die StVO vorsieht, mit soviel Abstand zum Rand wie es die Richter in entsprechenden Fällen empfehlen. Das wirkt dann auf Autofahrende „provozierend“, verhindert aber in der Regel, dass sie mich gefährdend überholen. Weil es dann nicht möglich ist und sich glücklicherweise doch die meisten an ihre Fahrstunden erinnern können. Jemand der nicht so sattelfest ist, fährt meist zu nah am Bordstein und wird dann knapp überholt.
Für diese Fälle gibt es neuerdings das Verkehrszeichen 277.1, welches ein Überholen von einspurigen Fahrzeugen verbietet. Darus habe ich dann einen Antrag gebastelt, welchen wir gemeinsam mit unserer Bündnispartnerin einreichen wollen.
Die Stadt Bad Oeynhausen richtet auf dem rund 300 Meter langen Teilstück der Werster Straße zwischen der Überquerung des Karbach und der Einmündung der Gohfelder Poststraße ein Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträdern mit Beiwagen ein. Dies ist mit Zeichen 277.1 zu beschildern.
Ich halte das für eine sehr gute Möglichkeit zur Entschleunigung des motorisierten Individualverkehrs und Absicherung des Radverkehrs.
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