Rücksicht mal wieder – §1 StVO

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Es kommt noch dazu

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 5 Überholen
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind. Wer überholt, muss sich so bald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.

Fahrzeug eines Personenbeförderungsunternehmens beim Überholvorgang im Dörgen

Die Fahrerin des Kleintranporters eines Personenbförderungsdienstes überholte mich auf dem Dörgen, als ich auf meinem Fahrrad mit ca. 25 Km/h in Richtung Eidinghausener Straße fuhr. Wie man auf dem Bild schön sieht habe, ich einen vernünftigen Abstand zum rechten Fahrbahnrand eingehalten. Die Transporterfahrerin hatte einen deutlichen Geschwindigkeitsüberschuss – jedenfalls deutlich mehr, als die dort erlaubten 30 Km/h. Zudem ist der erfoderliche Mindestabstand nicht ansatzweise eingehalten worden.

Mir ist schleierhaft, wie ich mich in so einer Situation – welche nahezu täglich mehrfach vorkommt – noch mehr an den Paragraphen 1 der StVO halten soll. Ich weiß ehrlich gesagt nicht einmal, was ich überhaupt ändern könnte, damit diese Egoisten mich und andere nicht gefährden.

An der Einmündung zur Eidinghausener Straße habe ich die Dame angesprochen, denn natürlich hat ihr die Raserei nichts gebracht. Das Einzige was ihr einfiel war „Ich dachte, sie wären mit Ihrem Fahrrad an mein Auto gekommen und wollten mir das jetzt sagen!“. Keine Einsicht hinsichtlich der Geschwindigkeit, keine Einsicht hinsichtlich des Abstandes. Im Gegenteil, „freundlich“ ist nicht das Adjektiv, welches ich in Bezug auf ihre Erwiderungen verwenden würde. Und selbstverständlich ging sie davon aus, ich hätte etwas falsch gemacht.

Wie oben erwähnt: das ist keine Ausnahme. Das passiert mir regelmäßig. Ich würde sagen „häufig“. Vielen anderen Radfahrenden geht es genauso. Etliche finden das aber normal, weil sie hauptsächlich Auto fahren und sich dann genauso verhalten. Das sind die, die dann davon erzählen, wie gefährlich es auf dem Fahrrad doch ist. Anfang der Woche erreichte mich eine WhatsApp von einem direkten Kollegen, welcher im Urlaub ist und dort ein paar längere Strecken mit dem Fahrrad gefahren ist und mit dem ich im Büro häufiger über die Problematik gesprochen habe:

Mittlerweile verstehe ich Dich, wir wären heute beim Rad fahren zweimal fast über den Haufen gefahren worden, weil man unbedingt überholen muss, obwohl ein Auto noch entgegen kommt.

Solche Einlassungen habe ich schon eine Handvoll zu hören bekommen, wenn Kollegen oder Bekannte für eine Zeit (oder dauerhaft) vom Auto auf das Fahrrad umgestiegen sind. Es ist der Normalfall, dass der so rücksichtslos agiert. Ja, es ist nicht die Mehrheit welche sich nicht an die Regeln hält, aber wenn ich eine 40 Kilometer Runde fahren, kommt es mindestens ein halbes Dutzend mal vor und selbst auf den drei Kilometern zur Arbeit häufig mehrfach. Das ist einfach viel zu viel!

Befördert wird dieses Verhalten durch fehlende Reglementierungen. Zwar ruft der neue Bußgeldkatalog inzwischen höhere Ordnungsgelder auf, im Vergleich sind diese aber immer noch lächerlich niedrig. Zudem muss niemand Angst haben, diese Bußgelder überhaupt zu bezahlen, weil es so gut wie gar nicht kontrolliert wird. Die Exekutive sorgt sich mehr um fehlende Reflektoren und Wahnwesten – die leider an den Situationen überhaupt nichts ändern und nur den Fokus der Diskussion verschieben.

Wenn ich dann so einen Text schreibe, bin ich ein Radrambo, Kampfradler und Aktivist und trage nichts zur Lösung bei, weil ich keine Rücksicht nehmen will. Außer anderen Radrambos, Kampfradlern oder Aktivisten, nickt aber niemand leise zustimmend. Und darum ändert sich niemand. Wie gesagt: auf was soll ich denn in der Situation Rücksicht nehmen? Die Lösung sind: häufigere Kontrollen, niedrigere Tempolimits auf vielen Straßen, rigorose Durchsetzung von noch höheren Bußgeldern, gerne Fahrverbote! Keine „Beim nächsten Mal kostet es aber wirklich Geld!“-Zettel an der Windschutzscheibe.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

2 Kommentare zu „Rücksicht mal wieder – §1 StVO

  1. Hallo Andreas,

    ich kenne diese Problem zu gut und werde mir eine Dashcam fürs Fahrrad besorgen. Hast du schon mal Erfahrung mit Anzeigen solcher Überholverstöße gemacht?
    Ich habs nämlich satt, machtlos zu sein. Egoismus gepaart mit Unwissen will ich nicht länger ungeschoren davon kommen lassen und besonders knappe Fälle zur Anzeige bringen.
    Viele Grüße,
    Hendrik

    • Ich habe auf den Fahrten zur Arbeit meistens eine Dashcam eingeschaltet. In meinem ganzen Leben habe ich allerdings erst ein einziges Mal eine Anzeige bei der Polizei gemacht, als mich jemand in einem Jaguar in einem einspurigen Kreisel innen überholt hat und dann vor mir her aus dem Kreisel schoss. Was darauf geworden ist, weiß ich nicht. Ich habe aber schon desöfteren Bilder solcher Vorgänge direkt an die Verursache gemailt und darum gebeten, dort entsprechende Gespräche zu führen. Leider kommt darauf meist nur etwas zurück, das ich mit „Häme“ umschreiben würde. Wirkliche Einsicht habe ich nocht nicht erlebt. Einmal eine glaubwürdige Entschuldigung.

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