Rücksicht und enstpanntes Miteinander im Straßenverkehr
Das in der Überschrift propagierte jemand in einer Facebookgruppe, nachdem die Themenerstellerin „mal wieder“ ihre Beobachtung mitteilte, dass sich 80% der Radfahrenden nicht an die Verkehrsregeln halten und die größten Gefährder seien. Dazu habe (nicht nur) einen Kommentar geschrieben, der m.M.n. allgemeingültig ist:
„Aber wie kommen wir zu einem so freundlichen und relaxten Miteinander und einem klügeren Ausbau der Rad- und Fusswege?“
Das „Miteinander“ funktioniert, sobald die Verkehrsflächen so aufgeteilt sind, dass alle Platz haben bzw. die in den letzten Jahrzehnten deutlich bevorzugte Verkehrsart eingeschränkt wird und/oder deren Fahrer/innen endlich erkennen, dass Fahrradverkehr Verkehr ist und kein Hindernis.
Ich bin als Fahrradfahrer bereits entspannt und halte mich strikt an die Verkehrsregeln. Ich gefährde niemanden. Insofern ist für mich die Forderung nach einem entspannten Miteinander und Rücksichtnahme jedesmal ein rotes Tuch. Da sind die Radfahrenden in der überwältigenden Mehrheit leider die falschen Adressaten. In dem Augenblick, in welchem die breite Masse *das* erkennt, in dem Augenblick wird es entspannter.
Zur Frage des „klügeren Ausbaus“ … klüger als was? Wir brauchen außerorts und interkommunal erstmal Rad- und Fußwege. Klug oder nicht, da sind meist keine. Innerorts ist so gut wie nie Platz vorhanden, der für Infrastruktur zur Verfügung stehende Platz ist verteilt. Da gilt es entweder dem #MIV die Flächen weg zu nehmen oder dafür sorgen, dass die Teilnehmer des #MIV sich entspannen und Rücksicht nehmen.
Wie? Nun, geh in die Politik, ändere etwas. Oder wähle Parteien, die in der Vergangenheit zumindest ansatzweise gezeigt haben, dass sie etwas ändern möchten … bisher hat das ja nicht funktioniert.
Zur Rücksichtnahme grundsätzlich: Gegenseitige Rücksichtnahme und https://www.andreas-edler.de/blog/?s=r%C3%BCcksichtnahme
Ein schönes Beispiel für eine rücksichtsvollen und entspannten Autofahrer:
https://dasfahrradblog.blogspot.com/2021/08/ist-weghupen-von-radfahrenden-erlaubt.html
SCNR