Hinweise der Stadt Bad Oeynhausen zum Radverkehr

Der Bus ist noch nicht einmal zur Hälfte am KFZ vorbei, wo ist da genug Platz?
Nachdem ich hier und mindestens zwei weitere Menschen bei der Verwaltung angemerkt haben, dass das Stadtradeln doch ein wenig stiefmütterlich beworben wird, hat die Stadt eine Mitteilung veröffentlicht. Diese wird auch genutzt, um auf einige Änderungen der StVO bezüglich des Radverkehrs hinzuweisen. Ein guter Gedanke eigentlich. Trotzdem habe ich eine Mail geschrieben:

Schön, dass dort Hinweise zu den Regeln im Straßenverkehr gegeben werden. Weniger schön, dass diese in Bezug auf Fahrradstraßen so „falsch“ sind. Ich finde es ganz schlimm, dass dort nicht erwähnt wird, dass Fahrradstraßen grundsätzlich für den KfZ-Verkehr tabu sind und nur ausnahmsweise für den motorisierten Verkehr per Zusatzzeichen freigegeben werden. Dies in aller Regel auch nur für Anlieger. Bis auf die Blücherstraße Hüffer Straße ist das bei allen Fahrradstraßen in Bad Oeynhausen so!

Die Formulierung:

„Auf Fahrradstraßen, wie der Straße Im Leingarten oder Blücherstraße, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn ein Auto Radfahrende überholen will, muss es – auch wenn die Radfahrenden nebeneinander fahren – einen seitlichen Abstand von 1,50 Metern einhalten. Wenn das nicht möglich ist, muss die oder der Kfz-Fahrende auf eine passende Gelegenheit zum Überholen warten.“

suggeriert, man dürfe mit einem Kraftfahrzeug grundsätzlich in Fahrradstraßen unterwegs sein. Das ist nicht so! Leider wurde diese Ansicht auch bei meiner Anfrage zur Beschilderung der Fahrradstraße „Bachstraße“ durch die Verwaltung geäußert.

Der doppelte Hinweis auf die 1,50 Meter beim Überholen (erster Listenpunkt und in der Erläuterung zur Fahrradstraße) ist ein wenig holprig. Schreiben Sie doch einfach, dass Radfahrende in Fahrradstraßen nebeneinander fahren dürfen und man als Autofahrender dann im Zweifel nicht überholen kann. Fertig. Warum dieser Hinweis auf „eine passende Gelegenheit zum Überholen“? Damit wird Drängeleien Vorschub geleistet. Der motorisierte Verkehr ist maximal Gast in Fahrradstraßen. Das muss kommuniziert werden. In Bad Oeynhausen wird es augenscheinlich leider anders gesehen.

Zunächst gar nicht aufgefallen ist mir, dass in dem von mir zitierten Ausschnitt die gleiche Formulierung genutzt wird, wie sie auch die #Autopolizei in ihren Pressemitteilungen benutzt.

Wenn ein Auto Radfahrende überholen will …

Ein Auto überholt hier völlig autonom! Der Mensch in dem Fahrzeug hat damit gar nichts zu tun. Während die Polizei in ihren Meldungen diese Verdinglichung des Verkehrsteilnehmers erst dann benutzt, wenn ein Radfahrender gerammt wurde („Das Auto touchierte den Radler …“), wird hier vorher schon vermieden den Menschen zum aktiven Part zu machen. Der Radfahrende wird genannt, aber es ist ein Ding, welches überholt. Das mag alles kleinlich klingen, es ist allerdings wichtig, auf solche Formulierungen hinzuweisen, denn die sie führen zu genau dem Verhalten, welches viele Radfahrende täglich erleben.

Ein weiterer Hinweis auf der Seite ist leider auch unvollständig und ermutigt daher Autofahrende zum allseits bekannten „Ich stehe doch nur kurz hier …“:

Außerdem dürfen Kraftfahrzeuge nicht auf Schutzstreifen oder in zweiter Reihe parken.

Nicht nur Parken ist auf Schutzstreifen und Radwegen verboten, man darf dort nichteinmal anhalten! Durch dieses (bewusste?) Weglassen von Sachverhalten wird also falsches Wissen transportiert, welches in der Konsequenz dazu führt, dass Radfahrende gefährdet und angepöbelt werden.

… somit Radfahrende auf der Straße fahren müssen, auch wenn ein farblich abgesetzter oder ein scheinbar ausreichend breiter Gehweg vorhanden ist. Dies gilt auch bei Hauptverbindungen, wie der Detmolder Straße im Bereich der Geschäfte. Hier ist für Radfahrende das Fahren auf der Fahrbahn vorgeschrieben.

Das finde ich sehr interessant! Ich habe vor einiger Zeit mehrfach nachgefragt, was das neue mehrfarbige Pflaster auf dem Gehweg der Hermann-Löns-Straße bedeuten soll und die Verwaltung erläuterte, dass dies ein nicht benutzungspfllichtiger Radweg sei. Fünfzig Meter weiter ist das gleiche zweifarbige Pflaster dann „kein benutzungspflichtiger Radweg“ mehr, es wird aber auch nicht weiter darauf eingegangen, dass es laut eigener Aussage aber doch irgendwie ein Radweg ist, den man benutzen darf.

In der Mitteilung der Stadt wird nun die Detmolder Straße erwähnt. Hier ist es tatsächlich gefährlich auf dem viel zu schmalen Gehweg, der sogar mal als benutzungspflichtiger Geh-/Radweg ausgeschildert war, mit dem Fahrrad unterwegs zu sein. Nichtsdestotrotz wurde seinerzeit im Ausschuss für Stadtentwicklung erläutert, man dürfe aufgrund des zweifarbigen Pflasters diesen Gehweg auch mit dem Rad befahren. Es sei ein „sonstiger Radweg“. Nun wird in der Meldung das genau Gegenteil erklärt – gleichwohl an der optischen Gestaltung des Gehweges nichts geändert wurde. Woran soll wohl laut Meinung der Stadt Bad Oeynhausen der geneigte Radfahrende erkennen, ob es sich aktuell um einen „sonstigen, nicht benutzungspflichtigen Radweg“ handelt, oder ob dort Radfahren nicht erlaubt ist, weil die Beschilderung fehlt? Die Aussagen der Verwaltung dazu sind alles andere als einheitlich!

Ich bin konsterniert.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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