Grundsätzlich ist das Befahren von Fahrradstraßen nicht untersagt

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Ich habe letztlich erst gesehen, dass die Beschilderung der Fahrradstraße im Verlauf der Bachstraße und Hüffer Straße ca. 50 Meter nach hinten versetzt wurde. Für die rechtzeitige Erkennbarkeit und die Akzeptanz so einer Straße natürlich katastrophal. Darum habe ich in der Ratssitzung am 17.03.2021 nachgefragt, warum das geschehen ist.

Noch in der Sitzung merkte Bürgermeister Lars Bökenkröger an, dass die Veränderung schon einige Jahre zurückliegen müsse. Nun, das schließe ich aus.

Mit der heutigen Ratspost bekam ich dann die schriftliche Antwort als Brief. Ich habe zwar auf digitale Ratsarbeit umgestellt, aber manche Dinge werden trotzdem noch per Post zugeleitet.

In dem Schreiben heisst es nun:
Die Beschilderung wird nicht im direkten Einfahrtsbereich aufgestellt, da während des Abbiegevorgangs die Fahrzeugführer die Regelungen sonst nicht wahrnehmen (können).
Verdammt, wie bekommt man das mit anderen Schildern bloß hin? Diese Begründung habe ich tatsächlich noch nie gehört und wundere mich dann über dutzende, ja hunderte oder gar tausende von Schildern.

Blick in die Bachstraße von Norden aus.

Grundsätzlich ist das Befahren von Fahrradstraßen nicht untersagt, darum ist es anders als z.B. bei Durchfahrtsverboten nicht erforderlich schon die Einfahrt zu verhindern.
Doch, genau das ist bei Fahrradstraßen so. Grundsätzlich ist das Befahren mit KFZ nicht erlaubt. Ausnahmsweise kann man das mit einem Zusatzschild erlauben. So wie an der Bachstraße mit dem „Anlieger frei“. Und – man korrigiere mich, wenn sich das seit meiner Führerscheinprüfung geändert hat – genau dieses Zeichen ist ein Durchfahrtverbot für alle diejenigen, die keine Anlieger sind. Genau darum ging es in meiner Anfrage!

Die Verwaltung sieht also in einem „Anlieger frei“ kein Durchfahrtverbot und die grundsätzliche Erlaubnis, in Fahrradstraßen auch mit KFZ durch zu fahren.

Nach den im Bereich 66 vorliegenden Unterlagen war die Beschilderung der Fahrradstraße immer in die Bachstraße zurückgesetzt, Eine Anordnung für ein Versetzen der Beschilderung liegt nicht vor.

Nun, dann hat jemand also eigenmächtig die Schilder 50 Meter weiter in die Straße zurück versetzt. Ist das erlaubt? Muss die Verwaltung dann nicht den vorherigen Zustand wieder herstellen?
Auch die Bachstraße ist nun wieder auf „Anlieger frei“ eingeschränkz.

Den natürlich stimmt es nicht, wenn die Verwaltung schreibt, die Beschilderung war immer schon in die Bachstraße zurückgesetzt. Die war es bis vor einiger Zeit eben gerade nicht. Darum habe ich ja nachgefragt! Leider ist das jüngste mir vorliegende Foto mit der Beschilderung vorne an der Straße von vor zwei Jahren. Nämlich nachdem der damalige Bürgermeister bzw. die Verwaltung in irriger Annahme „das muss so sein“, alle Fahrradstraßen für KFZ frei gegeben hat und das dann nach kurzer Zeit wieder zurück drehte, weil es eben nicht so sein muss.

Insofern irrte sich auch der Bürgermeister als er sagte, dass sei schon jahrelang so. Vor ziemlich genau zwei Jahren war es noch nicht so! Zwei Jahre ist zwar auch Mehrzahl, aber eben nicht „jahrelang“. Und ich gehe davon aus, dass es nicht sofort am 16.02.2019 umgesetzt wurde. So lange kann die Verlegung der Schilder noch nicht her sein und die Verwaltung hat laut eigener Aussage keine Ahnung warum und wann das geschehen ist. Hört sich für mich nicht gut an.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

5 Kommentare zu „Grundsätzlich ist das Befahren von Fahrradstraßen nicht untersagt

  1. Du könntest mal nachfragen, warum die Verwaltung nicht auch befürchtet, das das Schild mit der Höhenbegrenzung auf 3,55 m am derzeitigen Standort „übersehen“ wird.
    Ich vermute eher, das Autofahrer , die das Fahrradstraßenschild erst sehen, wenn sie bereits eingebogen sind, nach dem Motto handeln : Legal ? Illegal ? Sch…egal !
    Weil nicht zu erwarten ist, das die Anliegereigenschaft jemals mit einer Kontrolle überprüft wird.

    • Aus genau dem von Dir genannten Grund habe ich nachgefragt. Ich habe aber den Eindruck, in der Verwaltung hat sich darüber überhaupt niemand Gedanken gemacht!

  2. Ich sehe da noch was auf den Bilder, das Ortseingangsschild wurde versetzt an dei Einmmündung, ab da würde 50km/h gelten, in der Fahrradstraße dann 30km/h.

    aber die Arguemtation der Verwaltung erscheint mir fragwürdig. Bei sowas verweise ich gerne auf Anlagen zur StVO:
    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/anlage_2.html
    „23 Zeichen 244.1
    Ge- oder Verbot

    1.
    Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt.(…)“

    Die VwV-StVO st auch ganz interessant in puncto Radverkehr:
    http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

    Leider lassen sich manch behäbige Verwaltungsangestellten durch solche Verweise auf bestehenden Rechtsgrundlagen auch nicht beeindrucken. Schließlich müsste man den jahrzehntelang erlernten Behördenstarrsinn gegenüber dem allgemein-lästigen Bürgertum dann ablegen und zugeben, dass man sich geirrt hat.

  3. In der Anordnung wird der Standort vermutlich gar nicht so genau benannt sein und dann legt der Baulastträger oder gar die ausführenden Stellen fest, wo es genau hin kommt.

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