Wenn alle zu Hause sind, werden Parkplätze knapp?
Anders kann ich mir nicht erklären, dass die Stadt Bielefeld während des Lockdowns auf das Ausstellen von Bußgeldbescheiden wegen Falschparken verzichtet.
Neue Westfälische: Keine Knöllchen in Bielefeld
… Während des Lockdowns gibt es dafür bis zum 10. Januar kein Knöllchen. Sicherheitsrelevante Parkverstöße werden jedoch geahndet …
Wahrscheinlich genauso gewissenhaft, wie sonst und in anderen Städten auch. In Bad Oeynhausen nimmt man wegen dem Verzicht auf Knöllchen sogar fünfstellige Mindereinnahmen in Kauf und hat vor Jahren in dem Zusammenhang in einem Controllingbericht bereits einmal von einem „Weihnachtsfrieden“ gesprochen.
Controllingbericht zum 31.12.2013
… Die Bußgeldeinnahmen wurden bereits im laufenden Haushaltsjahr in der Prognose um 20 T € verringert, da aufgrund immenser Krankenzeiten im AD der Planansatz nicht zu erwarten war. Außerdem erfolgten Mindereinnahmen durch den eingeführten „Weihnachtsfrieden“ in den Parkzonen während der Zeit vom 09.12. bis 27.12.2013! …
Wer den Weihnachtsfrieden beschlossen hat, weiß ich auch nicht. Die Politik war es jedenfalls nicht. Offensichtlich ist aber, dass sich immer und überall ein Grund findet, der es Autofahrenden erlaubt, ihr Fahrzeug ohne Kosten irgendwo abzustellen und damit die Allgemeinheit zu belasten. Eins der vielen Probleme, welche der motorisierte Individuallverkehr den Kommunen und Menschen macht.
Auch ich war natürlich am 25.12. unterwegs…
Meine Tour für 20 KM fällt fast täglich gleich aus, aus Mennighüffen über Schleichwege auf den Werredamm, dann bis Oeynhausen – am Bahnhof vorbei, hinten durch die Stadt, vorbei am Rataus — und auf unterschiedlichen Wegen zurück…
Räder, wie fast immer unbenutzt, ob am Bahnhof, oder vor dem Rad – Haus…
Ich bin mir fast sicher, das es der FLOP des Jahres wird.
WERDE WEITER BEOBACHTEN.
VG Jürgen
Die Pflichtaufgaben der Stadt Oeynhausen werden auf welcher Rechtsgrundlage eingestellt ein Teil des Jahres?
Auf welcher Rechtsgrundlage entscheidet Bielefeld, dass manchr Verstöße nicht verkehrssicherheitsrelevant sind und berechtigt irgend ein Coronagesetz dazu, Pflichtaufgaben einzustellen. Besondere Infektionsgefahren kann ich bei der Arbeit nicht erkennen.