Reaktion des Busunternehmens nach meiner Beschwerde

Lebensgefährlich!
Nach einmal nachhaken per Mail hat sich das Busunternehmen bei mir gemeldet und eine Antwort übermittelt. Es wurde sich entschuldigt, aber gleichzeitig mitgeteilt, dass ich es ebenfalls (immerhin, der Busfahrer auch) an gegenseitiger Rücksichtnahme habe mangeln lassen.

Das kann ich in der Situation nicht akzeptieren und ist leider genau die Reaktion, die ich erwartet habe. Was ist so eine Entschuldigung wert? „Tut mir leid, aber Du hast Dich auch daneben benommen!“ ist nicht besonders einsichtig.

Sehr geehrte Herren,

danke für Ihre Antwort, die leider von mir in der Form erwartet wurde und beispielhaft das Problem aufzeigt. Ich erläutere es Ihnen anhand der entsprechenden Zitate. Und natürlich habe ich erst eine Nacht darüber geschlafen, bevor ich die Mail abschicke.

Am Mi., 29. Juli 2020 um 10:19 Uhr schrieb XXXXXXXXXX,

> [Erläuterungen zum Mitarbeiter]

Ich bin ebenfalls ein erfahrener, tadelloser und an einer sicheren Teilnahme aller Menschen am Straßenverkehr interessierter Radfahrer, der sich seit Jahrzehnten aktiv für den Radverkehr in entsprechenden Organisationen einsetzt und darüber auch vor mehr als zehn Jahren den Weg in den Stadtrat der Kommune gefunden hat, in welcher dieser Vorfall passierte – und somit Ihre Dienstleistung beauftragte. Mithin sehe ich es nicht nur als mein persönliches Anliegen, sondern auch als kommunalpolitische Aufgabe, Ihnen aufzuzeigen, warum ich die Antwort so nicht akzeptieren kann.

> Der Fahrer bestätigte den Sachverhalt grob inhaltlich, wobei er einräumte,
> dass hier wohl beide Verkehrsteilnehmer es an gegenseitiger Rücksichtnahme
> haben fehlen lassen.

Und hier haben wir den Knackpunkt: Ihr Fahrer sagt, ich hätte es an „gegenseitiger Rücksichtnahme“ fehlen lassen. Wie kommt er darauf? Er ist der Überholende! Er hat dafür zu sorgen, dass der Überholvorgang sicher und ohne Gefährdung abläuft. Er hat den Abstand einzuhalten. Ich habe deutlich gemacht, dass ich beabsichtige, an dem parkenden Fahrzeug vorbei zu fahren und Ihr Fahrer hat mir im Gespräch auch gesagt, dass er das gesehen hat. *Genau das* ist seiner Meinung nach mein „Fehler“. Wir sind nahezu zur gleichen Zeit an dem PKW angelangt. Er hätte ganz schlicht und ergreifend gar nicht zum Überholen ansetzen dürfen.

Wie stellen Sie sich in diesem Fall eine Rücksichtnahme durch mich vor? Soll ich präventiv anhalten, wenn ich von hinten ein Fahrzeug höre, damit dieses an parkenden Fahrzeugen vorbei fahren kann und ich warte so lange? Ich frage das ganz ehrlich und ohne Vorbehalt und hätte gerne eine Antwort für den konkreten und ähnlich gelagerte Fälle. Denken Sie und Ihre Fahrer, Radfahrende sollten an die Seite und anhalten, wenn ein Bus nahen könnte? Eine andere Möglichkeit, die Situation zur Zufriedenheit Ihres Fahrers zu lösen, fällt mir nicht ein.

Wir waren laut Aussage ihres Fahrer zudem annähernd gleich schnell. Er sagte er fuhr 25 km/h, ich fuhr 21,4 Km/h. Wie stellen Sie sich da einen Überholvorgang vor, der StvO-konform durchgeführt wird? Hinweis: es muss mit einem ausreichenden Geschwindigkeitsüberschuss überholt werden. Wie stellen Sie und Ihr Fahrer sich hier eine Rücksichtnahme durch mich vor?

Kurz: nein, der Fehler liegt ausschließlich bei Ihrem Fahrer – sonst hätte ich auch keine Mail geschrieben. Und er ist bewusst so vorgegangen.

> [Entschuldigung des Mitarbeiters]

Das ist ja leider durch den darüber stehenden Satz relativiert. Einsicht ist augenscheinlich nicht vorhanden.

> [… Vermittlung von Toleranz, Kundenorientierung und gegenseitiger Rücksichtnahme …]

Es ist in diesem Jahr der dritte Vorfall dieser Art, die ich mit einer/einem Ihrer Fahrer/innen hatte. Ich habe nur (leider?) nicht bei jeder Fahrt eine Kamera am Lenker. Ihrem Fahrer zugute halten muss ich tatsächlich, dass er sehr ruhig blieb und nicht wie andere Fahrer äußerte „Beim nächsten Mal fahre ich Dich platt!“ oder „Verpiss Dich, sonst Fresse!“ … wie Sie das mit „Toleranz, Kundenorientierung und gegenseitiger Rücksichtnahme“ in Einklang bringen, ist mir noch nicht ganz klar.

> [… Einleitung arbeitsrechtlicher Maßnahmen, sollte man zum Ergebnis kommen,
> dass so ein oder ähnlicher Vorgang vorsätzlich stattgefunden hat …]

Dann möchte ich Ihnen hier noch einmal deutlich sagen: Ihr Fahrer hat mich komplett bewusst so überholt, alles andere wäre noch kritischer! Er hat mir gesagt, dass er gesehen hat, wie ich mich eingeordnet habe. Er hat mir gesagt, ich hätte mich seiner Meinung nach zu früh eingeordnet. Er hat den Überholvorgang in vollem Bewusstsein der Situation durchgeführt. Wie knapp es war, können Sie auf den Bildern deutlich sehen.

Falls das für Sie nicht bewusst bzw. vorsätzlich ist, dann verstehe ich beim besten Willen nicht, was für sie Vorsatz sein soll.

> [Es wird alles getan, um soetwas in Zukunft auszuschließen und nochmalige Bitte um Entschuldigung.]

Das akzeptiere ich. Sie sollten dann in solchen Antworten vermeiden, trotzdem von „gegenseitiger Rücksichtnahme“ zu sprechen und – wenn auch nur durch eine zitierte Aussage des Fahrers – eine „Verschulden“ der Situation in diesem Fall zu mir zu verschieben.

Kurze Zusammenfassung:
Das war lebensgefährlich! Ihr Fahrer sieht laut Ihrer Mail fehlende Rücksichtnahme bei mir. Sie schreiben mir nicht, dass Sie die Situation kritisch sehen. Sie schreiben mir nicht, dass Sie es auch so sehen, dass ich in der Situation nicht falsch gehandelt habe. Es gibt keine Konsequenzen.

Wie soll ich das werten?

Eine korrekte Antwort hätte enthalten:
Die Situation war wirklich extrem gefährlich.
Wir haben den Fahrer angesprochen, dahingehend sensibilisiert und sorgen dafür, dass solche Vorfälle nicht erneut passieren.
Der Fahrer räumt ein, sich falsch verhalten zu haben und bittet um Entschuldigung.

Keine weiteren Aussagen zu „gegenseitiger Rücksichtnahme“! Alle andere Aussagen sind Allgemeinplätze, die ich als Selbstverständlichkeit ansehe. Ansonsten könnten sie kein Dienstleistungsunternehmen sein.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Edler

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

2 Kommentare zu „Reaktion des Busunternehmens nach meiner Beschwerde

  1. Busfahrer sind, so glaube ich, eine besondere Art von „Autofahrern“.
    Ich wurde vor ein paar Jahren von einem „Bus“ vor einer Rechtskurve vor dem Alten Markt in Herford geschnitten und mußte anhalten (der hätte mich sonst „platt gemacht“ , keinerlei Rücksicht). Der Fahrer meinte, ich dürfte auf dem Alten Markt nicht mit dem Rad fahren. Hätte aber auch weiter geradeaus fahren können, wie für Autofahrer durch einen weißen Pfeil auf blauem Grund erlaubt. Darunter ist ein Zusatzschild Busse und Radfahrer frei.
    Aber egal wie ich gefahren wäre, ob geradeaus oder rechts, der Fahrer wollte mir zeigen, dass ich mich falsch verhalte, wobei der Irrtum auf seiner Seite lag.
    Habe mich damals sehr aufgeregt und habe sofort ne Beschwerde geschrieben.
    Die Antwort hörte sich ähnlich wie bei dir an.

  2. Sollte man bei so einem Verhalten eines Bufahrers, der ja Menschen auch befördert und dadurch eine besondere Fürsorgepflicht hat, nicht einfach mal anzeigen ? Zwar bin ich kein Freund von Anzeigen, aber ansonsten ändert sich doch nichts ! Der bzw. die Busfahrer fühlen sich doch offenbar im Techt und erwarten mehr Rücksichtnahme der Fahrradfahrer !? Eine Anzeige könnte doch ein Umdenken herbeiführen ?

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