Lebensgefährlicher Überholvorgang durch einen Busfahrer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich schreibe ihnen diese offene Mail, da ich heute, am 22.07.2020 um 17:14 Uhr, durch einen Ihrer Fahrer der […] mit einem Gelenkbus überholt wurde.
Ich fuhr mit meinem Fahrrad mit ca. 20 Km/h (mein GPS-Track sagt 21,4 Km/h an der Stelle) auf einen rechts auf der Fahrbahn geparkten PKW zu. Um an dem PKW vorbei fahren zu können, habe ich mich weiter links auf der Fahrbahn eingeordnet – u.a. weil ich von hinten ein Fahrzeug hörte und deutlich machen wollte, dass ich gedenke an dem PKW vorbei zu fahren.
Das war um 17:14:06 Uhr. Tatsächlich setzte ihr Busfahrer trotzdem zum Überholvorgang an und führte diesen auch aus! Wie in den Bildern zu sehen ist, dauerte dieser Vorgang ca. 3 Sekunden. Drei Sekunden, in denen Ihr Busfahrer seinen Gelenkbus mit ca. 50 Zentimeter Abstand und relativ geringem – wenn auch geschätzt mehr als 10 Km/h – Geschwindigkeitsüberschuss an mir vorbei fuhr. Ich konnte mit meiner Hand den Bus berühren und fühlte mich extrem bedroht!
Ich habe den Bus an der nächsten Bushaltestelle eingeholt und mit dem Fahrer geredet. Er warf mir vor, ich sei „zu früh“ ausgeschert und es wäre ausreichend Platz gewesen. Es ist auf den Bildern deutlich zu sehen, dass ich hätte anhalten müssen, wenn es der Meinung Ihres Busfahrers nach geht und ich mich nicht weiter links eingeordnet hätte, da er den parkenden PKW noch nicht einmal zur Hälfte passiert hatte, als ich ebenfalls an dem PKW anlangte.
Bremsen konnte er aussagegemäß nicht, da dann seine Fahrgäste durch den Bus gefallen wären. Er fuhr – ebenfalls aussagegemäß – 25 Km/h … was meinem GPS nach, eher nicht zutrifft. Aber wenn es nur 5 Km/h Geschwindigkeitsüberschuss gewesen wären, dann wäre bei einer so moderaten Verlangsamung auf mein Tempo auch niemand im Bus gefallen.
Das richtige Verhalten wäre gewesen, ihr Fahrer hätte einfach den Fuß vom Gas genommen und wäre bis hinter dem parkenden PKW hinter mir geblieben. Beim Überholen ist nicht nur durch die gerade ungültig gewordene StVO, sondern auch durch jahrzehntelange Rechtsprechung ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, bei Fahrzeugen wie Bussen und LKW eher zwei Meter. Egal aus welchem Grund ein Radfahrender egal wie weit vom rechten Rand entfernt fährt! Das wird im Dörgen auch ohne parkende KFZ bei LKW und Bussen mitunter schwierig.
Was ist es überhaupt für eine abstruse Meinung, wenn ihr Fahrer meint, dass er mein Leben gefährden darf, weil ich seiner Ansicht nach etwas falsch gemacht habe? Ist das die Vorgehensweise für die Teilnahme am Straßenverkehr, die Ihre Fahrer in solchen Situationen vorgeschrieben bekommen?
Der Vorgang dauerte wie gesagt ca. drei bis vier Sekunden. Drei bis vier Sekunden, die Ihr Fahrer nicht einmal an Zeit verloren hätte, sondern nur hinter mir gewesen wäre! Er hat durch dieses lebensgefährdende Fahrmanöver nichts an Zeit gewonnen und zeigte sich im Gespräch auch noch uneinsichtig. Ich halte dies für schlechte Voraussetzungen, um ein solches Fahrzeug im Straßenverkehr zu bewegen und bitte Sie darum, hier aufklärend im Unternehmen tätig zu werden, damit solche Gefährdungen in Zukunft unterbleiben.
In der Vergangenheit wurde mir bei entsprechenden Gelegenheiten stets gesagt, dass man nur tätig werden kann, wenn konkrete Zeiten, Linien und Orte genannt werden. Das ist hiermit geschehen. Und sie können mir glauben, dass meine Mail angesichts des Adrenalinspiegels den ich in der Situation hatte, sehr, sehr höflich ausgefallen ist. Ich finde das nicht lustig!
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Edler
Oha, ich hoffe, da kommt was raus, und wenn es nur mal ein ernstes Gespräch mit dem Busfahrer ist.
Parallel dazu würde ich bei der Polizei anzeigen.