Instandsetzung des Radweg an der Eidinghausener Straße
Im Ausschuss für Stadtentwicklung am 20.05.2020 fragte ich nach dem Zustand des Radweges an der Eidinghausener Straße:
ASE – 20-05-2020
23.4 RH Edler: wendet sich bzgl. der Benutzungspflicht des Radweges an der Eidinghausener Straße an die Verwaltung und fragt an, wie oft im letzten Jahrzehnt bei Straßen.NRW die Instandsetzung des Radweg angemahnt wurde und wann zuletzt? Warum ist die Instandsetzung nicht vorgenommen worden? Warum besteht die Benutzungspflicht trotz desolatem und gefährlichem Zustand des Radweges und Abnahme des KFZ-Verkehrs immer noch?
BL 66: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Als die Niederschrift mich erreichte, war die schriftliche Beantwortung noch nicht enthalten. Ich bewahre die schriftlichen Unterlagen nicht auf, aber ich meine es war so. habe ich die enthaltene Antwort ganz offensichtlich übersehen :-/
Antwort der Verwaltung: Die Instandsetzung der Radwege, insbesondere entlang der L772 wurde und wird regelmäßig angemahnt. Und zwar nicht nur von der Stadt Bad Oeynhausen allein, sondern auch durch die Verkehrsschau sowie die Unfallkommission des Kreises Minden-Lübbecke. Zu dem „Warum“ hat sich der Straßenbaulastträger bislang nicht geäußert – die Stadt Bad Oeynhausen kann diese Frage mithin nicht beantworten. Die Benutzungspflicht von Radwegen ist nicht abhängig vom baulichen Zustand, sondern von der Verkehrsgefährdung, die aufgrund des Verkehrsaufkommen für den Radverkehr auf der Fahrbahn ausgehen würde. Die Aufrechterhaltung der Benutzungspflicht ist in allen letzten Verkehrsschauen einheitlich als notwendige Maßnahme zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefordert worden.
Hinsichtlich des baulichen Zustandes gelten für die Benutzung von Radwegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung (u.a. §3 – Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen).
TB: Die aufgeworfene Frage wird im Zusammenhang der Fortschreibung des Masterplan klimafreundliche Mobilität aufgegriffen und in Bezug auf eine nachhaltige Radverkehrsplanung beantwortet.
Die Antwort hatte ich erwartet. Ich vermute, es ist selten, dass wirklich etwas angemahnt wird. Dass man zu der Frage „Warum wird nichts getan?“ keine Antwort geben kann, ist doch ein deutliches Signal für wenig Gespräche auf Augenhöhe bzw. fehlende Bissigkeit beim Nachfassen. Das geht so nicht. Es ist lebensgefährlich auf diesem Radweg zu fahren! Zuletzt habe ich das im Tourenheft des ADFC Minden-Lübbecke thematisiert.
Die darauf folgende Belehrung, wann eine Benutzungspflicht zulässig ist, ist schon ein bisschen süffisant. Das ist mir bekannt. Nicht erwähnt wird allerdings von der Verwaltung, dass man die Benutzungspflicht nur beachten muss, soweit dies zumutbar ist. An der Eidinghausener Straße schätze ich die Gefährdung auf dem Radweg inzwischen deutlich höher ein, als auf der Fahrbahn.
Der Hinweis, dass man als Fahrradfahrender dann gefälligst langsamer fahren muss, falls es einem zu gefährlich wird oder man kein Fahrrad fahren kann, ist schon ziemlich frech. Ja, das ist dort anders formuliert, bedeutet in dem Zusammenhang allerdings nichts anderes. Und leider ist mein Eindruck zum Stellenwert des Radverkehrs in der Verwaltung auch genauso, wie diese Antwort ausgefallen ist.
Derweil tun sich – neben den auf ganzer Länge vorhandenen Höhenunterschieden des Asphalt zu Gullideckeln und den Kantsteinen in Längsrichtung – wieder zentimetertiefe Schlaglöcher auf. Das sackt immer tiefer ab. Vor Jahren waren die Löcher etwas weiter oben fast einen halben Meter tief. Nun geht es hier weiter. Was wir bräuchten ist jemand, der regelmäßig die Radwege – zumindest die mit Benutzungspflicht – abgeht oder -fährt und Mängel zeitnah beseitigen lässt, sowas wie einen Radwegbegeher.
Mein Nokia kann ich jedenfalls schon ganz in dem Loch versenken. Aber klar, wenn ich kein Fahrrad fahren kann, soll ich es halt lassen. Oder schön langsam fahren, bin ja nur ein Radfahrer und es dient meiner Sicherheit, wenn ich nicht ohne Behinderung voran komme. So werden hier ja sogar die Verkehrsführungen begründet. Benutzungspflichten werden angeordnet, um Radfahrende zum Anhalten zu zwingen, weil es der Verwaltung bewusst ist, dass der MIV an den Einmündungen die Vorfahrt nimmt! Im gleichen Interview wurde gesagt
Aber dann muss man auch neue Prioritäten diskutieren. Will man freie Fahrt für Radler um jeden Preis und dafür lange Verkehrsstaus von Autos in Kauf nehmen? Die pusten ja auch eine Menge Schadstoffe in die Luft und belasten dadurch die Umwelt nicht unerheblich.
Versteht eigentlich jemand, warum ich mich so ärgere? Das Interview ist zwar acht Jahre alt, aber die gerade erhaltene Antwort ist kein bisschen besser. Es ist der Verwaltung bewusst, dass der Radweg marode ist, warum er nicht instand gesetzt wird, scheint egal. Empfohlene Lösung ist, dass der Radfahrende dann halt langsamer fahren soll, wenn er nicht verunglücken will.
„Aber dann muss man auch neue Prioritäten diskutieren. Will man freie Fahrt für Radler um jeden Preis und dafür lange Verkehrsstaus von Autos in Kauf nehmen? Die pusten ja auch eine Menge Schadstoffe in die Luft und belasten dadurch die Umwelt nicht unerheblich.“
Dieses Autorasermärchen ist inzwischen auch wissenschaftlich widerlegt:
„Abstract
A concern raised by some motorists in relation to the presence of bicycles on urban roads without bicycle lanes, discussed in part of the traffic literature, is that cyclists will slow down motorized vehicles and therefore create congestion. This research answers this question: do bicycles reduce passenger car travel speeds on urban roads without bicycle lanes? To answer this question, a detailed comparative analysis of the travel speeds of passenger car (class two vehicles) on lower volume urban roads without bicycle lanes is presented. Speed distributions, the mean, and the 50th and 85th percentile speeds for two scenarios were examined: (i) a passenger car that was preceded by a bicycle and (ii) a passenger car that was preceded by another passenger car. Peak hour traffic and 24-h traffic speeds were analyzed using t-tests and confidence intervals. Although a few statistically significant differences between scenarios (i) and (ii) were found, the actual speed differences were generally in the order of 1 mph or less. Therefore, differences in class two (motorized passenger) vehicle speeds with and without cyclists were found to be negligible from a practical perspective.“
Aus :
Evidence from Urban Roads without Bicycle Lanes on the Impact of Bicycle Traffic on Passenger Car Travel Speeds
Jaclyn S. Schaefer, Miguel A. Figliozzi, Avinash Unnikrishnan
Gäbe es tatsächlich politische Mehrheiten für Radverkehr und nicht eine Politik, die immer wieder weiß, warum im konkreten Einzelfall dann doch wieder anderes wichtig ist, könnte Verwaltung anders handeln. Es würde mich doch wundern, wenn es diese Mehrheiten in Bad Oeynhausen gibt.