Geschäftsordnungsanträge für den Rat
Die CDU hat einen Fraktionsantrag eingebracht, welcher laut Berichterstattung der Neuen Westfälischen vom 05.06.2020 von der Verwaltung erst im nächsten Hauptausschuss nach der Kommunalwahl im September auf die Tagesordnung gesetzt wurde.
CDU beantragt digitale Endgeräte für Schüler und Lehrer
Den hat Bürgermeister Achim Wilmsmeier auf eine Ausschusssitzung nach der Kommunalwahl verschoben – und damit Kurt Nagel verärgert.
Der Bürgermeister kommentiert nun etwas süffisant auf der Internetpräsenz der Stadt Bad Oeynhausen ebenfalls am 05.06.2020 unter „aktuelle Mitteilungen“ …
Bürgermeister bringt die Digitalisierung der Schulen auf die Tagesordnung
Bei dieser ohnehin geplanten Sitzung werde auch der Geschäftsordnungsantrag der CDU zur Digitalisierung der Schulen zur Kenntnisnahme auf die Tagesordnung kommen. „Ursprünglich lag dazu ein Fraktionsantrag vor. Nach der Hauptsatzung, die der Rat sich gegeben hat, kommt so ein Antrag zunächst zur Entscheidung über das weitere Vorgehen in den Hauptausschuss und da ist als nächster Termin der 16. September vorgesehen. Der Sitzungskalender ist allen Parteien bekannt und ich gehe davon aus, dass es die Hauptsatzung ebenso ist“, erläutert Wilmsmeier die Hintergründe der Vorgehensweise bei Fraktionsanträgen.
Laut §3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bad Oeynhausen können solche Geschäftsordnungsanträge (einen solchen erwähnt der Bürgermeister in seinem Kommentar) direkt in den Rat eingebracht werden, ohne vorher den eigentlich vorgesehenen Weg über den Hauptausschuss zu gehen. Oft wird das mit besonderer Dringlichkeit begründet.
§3 Aufstellung der Tagesordnung
(1) Der Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Er hat dabei Vorschläge aufzunehmen, die ihm in schriftlicher Form spätestens am 14. Tag vor dem Sitzungstag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Am 18.12.2019 beschlossen wir im Rat den Geschäftsordnungsantrag der SPD, BBO, Linke und UW zum Bikesharings-System. Eine besondere Dringlichkeit konnte ich hier nicht erkennen, im Hauptausschuss war der Antrag vorher nicht. Am 13.11.2019 wurde der Geschäftsordnungsantrag der SPD zur Standortgarantie der Spielbanken im Rat behandelt. Auch hier ist mir die besondere Dringlichkeit – auch rückblickend – nicht klar. In der Ratssitzung am 10.04.2019 wurde der Geschäftsordnungsantrag der SPD und BBO zum Medizinkonzept der Mühlenkreiskliniken besprochen. Besondere Dringlichkeit? Nunja.
Bei einer Suche im Sitzungsdienst der Stadt Bad Oeynhausen nach Geschäftsordnungsantrag, finden sich etliche Anträge, welche direkt im Rat der Stadt besprochen wurden – ohne vorher im Hauptausschuss gewesen zu sein. Von der CDU gab es – nach kurzer Recherche, kein Anspruch auf Vollständigkeit – in 2019 keinen solchen Antrag. In 2018 wurde einer gestellt, in 2017 zwei, 2016 einer und 2015 keiner. Ich denke, die Satzungen sind dort also bekannt. Es kommen ständig von allen Fraktionen mehr oder weniger oft Geschäftsordnungsanträge zu verschiedensten Themen direkt in den Rat, ohne vorher im Hauptausschuss besprochen worden zu sein.
Das Thema des Geschäftsordnungs- oder Fraktionsantrags der CDU nun als eigenen Wunsch in einem extra Schulausschuss auf die Tagesordnung zu setzen und das Vorgehen wie geschehen auf der Seite der Stadt zu behandeln, finde ich merkwürdig.
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