Lebensgefährliches Überholen

Als ich heute nachmittag aus dem Büro nach Hause kam, bin ich den Alten Postweg gefahren, weil ich bei dem schönen Wetter einen kleinen Umweg gemacht habe. Leider scheinen nicht alle Verkehrsteilnehmer bei so einem Wetter entspannt zu sein.

Enger Überholvorgang auf dem Alten Postweg.
Wer einen Fahrradfahrenden so dicht überholt, noch dazu mit einem wirklich gehörigen Geschwindigkeitsüberschuss, der ist ein Arschloch. Es tut mir sehr leid, aber ich kann dafür wirklich keine andere Bezeichnung finden, die annähernd das trifft, was das Benehmen solcher Menschen widerspiegelt. Und dabei ist mir fast egal, ob es aus Gleichgültigkeit, Unwissen oder sogar mit purer Absicht geschieht.

Ein Meter und fünzig Zentimeter ist der Mindestabstand, welcher beim Überholen laut Rechtsprechung – nicht erst seit gestern oder in ein paar Wochen – einzuhalten ist. Das was da eben geschehen ist, war lebensgefährlich. Und dabei ist nicht das Fahrrad, nicht das Wetter und auch nicht die Straße für die Gefährlichkeit verantwortlich. Ganz alleine die Person hinter dem Lenkrad ist die Gefahr!

Und das rechte dort auf der Straße ist übrigens kein Radweg. Auch wenn das bestimmt 90% der Menschen denken. Das ist ein Gehweg, den ich mit Schritttempo auch mit dem Fahrrad nutzen dürfte. Aber warum sollte ich das tun? Die Fahrbahn ist glatt, breit und übersichtlich. Warum soll ich vor solchen Verkehrsrowdies kuschen? Warum wird so ein lebengefährdendes Verhalten nicht als das bezeichnet, was es ist und mit entsprechenden Konsequenzen bedacht? Warum wird dann immer nur mit dem Finger auf den Fahrradfahrer gezeigt?

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

2 Kommentare zu „Lebensgefährliches Überholen

  1. „Warum wird so ein lebengefährdendes Verhalten nicht als das bezeichnet, was es ist und mit entsprechenden Konsequenzen bedacht? Warum wird dann immer nur mit dem Finger auf den Fahrradfahrer gezeigt?“

    Dazu faellt mir folgendes ein:

    „Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

    2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
    wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.“

    Ist Volksverhetzung (Paragraf 130 Abs. 1 StGB) zu weit hergeholt? Passt doch ganz gut ;).

    Ich muss im Uebrigen auch jeden zweiten Tag einem Autofahrer den Unterschied zwischen freigegebenem Fussweg und verpflichtendem Radweg erklaeren, und selbst dann verstehen sie es nicht.

    Kann ich ihnen nicht unbedingt verdenken: dieser Unterschied ist solch eine Spitzfindigkeit, dass man sie auch als Volte der autozentrierten Politik im Sinne von ‚divide et impera‘ begreifen kann.

  2. Ich finde es als Fußgänger auch immer eine Frechheit, wenn RadfahrerInnen über den freigegebenen Gehweg rasen. Auf dem Weg zur KiTa haben wir so einen Weg. Letztens bin ich da mit meiner zweijährigen Tochter lang gegangen und es kamen zeitgleich drei Radfahrer von hinten und drei Geisterradler von vorne, alle mit hoher Geschwindigkeit, und haben uns angeklingelt. Das waren keine Kinder oder Senioren, sondern Erwachsene die problemlos auf der Straße hätten fahren können…

    So argumentiere ich dann auch, warum ich auf der Straße fahre bei freigegeben Gehwegen:

    Liebe AutofahrerInnen, wenn ihr meint nach unten gegen die RadfahrerInnen treten zu müssen werde ich nicht als Konsequenz auf dem Gehweg fahren und dann Kinder und SeniorInnen aus dem Weg klingeln (was nebenbei bemerkt auch gar nicht erlaubt ist, genauso wenig wie Radfahrende anzuhupen).

    Aber ja, falls man mal in ein netteres Gespräch kommt wird immer wieder klar, dass das Problem bei der Beschilderung liegt. Missverständnisse:
    1. Gehwegschild heißt: Achtung, gefährlicher Gehweg, Eltern müssen Kinder an die Hand nehmen.
    2. „Radfahrer frei“ heißt: Benutzungspflicht in beide Richtungen und beliebiger Geschwindigkeit.

    Es ist auch echt mühsam zu erklären, dass es sich bei einem Weg, bei dem Piktogramme von Rädern auf den Boden gemalt sind, um einen Fußweg handelt. Das mutet genauso absurd an wie die Tatsache, es es sich bei Schutzstreifen nicht um Spuren handelt.

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