Autofahrer missachtet Vorfahrt und verletzt E-Bikefahrerin

So könnte man das schreiben, macht die Polizei allerdings nicht – obwohl es nunmal eindeutig so ist.
Polizei Minden-Lübbecke: Eine Schwerverletzte nach Unfall
… Dessen Fahrer (52) aus Vlotho hatte ersten Erkenntnissen zufolge die Detmolder Straße aus Richtung der Valdorfer Straße kommend befahren und wollte an der Kreuzung der Loher Straße / Kappenberger Straße nach links in die Loher Straße abbiegen. Dabei kam es im Kreuzungsbereich zum Zusammenstoß mit der E-Bike-Fahrerin, die auf der Detmolder Straße in entgegengesetzer Richtung unterwegs gewesen war. Hierbei stürzte die Frau zu Boden und verletzte sich schwer. Rettungskräfte brachten sie ins Krankenhaus Bad Oeynhausen.

Die Frau fuhr mit ihrem Fahrzeug geradeaus und der PKW-Fahrer wollte links abbiegen. Die Polizei schreibt nichts davon, dass der PKW-Fahrer in der Situation wartepflichtig ist. Nein, es kam unvermeidlich zur Kollision. Kein Wort davon, dass Autofahrende vielleicht mal die Augen öffnen sollten, dass sie auf den Verkehr achten – auch abseits von zweispurigen Fahrzeugen.

Und natürlich verletzte sich die Frau auch wieder einmal selbst. Auch hier: nein, sie wurde verletzt – und zwar durch den PKW-Fahrer. Auch in dieser Meldung „14-jähriger Radfahrer bei Unfall leicht verletzt“ wurde einem 14jährigen Radfahrer augenscheinlich die Vorfahrt genommen. Kein Wort der Polizei dazu. Und hat man in einem Kreisel nicht Vorfahrt? „PKW erfasst E-Bike-Fahrer“ Die Frau hat den E-Bikefahrer bei der Einfahrt in den Kreisel gerammt. Kann man ruhig so schreiben, denn es spiegelt die Realität wieder.

Bisher habe ich allerdings noch kein „Übersehen“ beim Durchschauen der Polizeimeldungen der letzten Tage gelesen. Wohl aber frage ich mich, wie man auf der total übersichtlichen Veltheimer Straße im hellen Scheinwerferlicht einen Fußgänger von hinten rammen kann? „Fußgänger lebensgefährlich verletzt“ Hier ist es der Polizei übrigens problemlos möglich zu erzählen, dass die Fußgänger auf der falschen Straßenseite unterwegs waren. Warum geht das bei Fußgängern, aber nicht bei Autofahrenden? Noch dazu §25 StVO sogar noch sagt, man muss außerorts als Fußgänger die linke Seite benutzen, „wenn das zumutbar ist“ … an der Stelle beginnt ein paar Meter weiter der Gehweg auf der rechten Seite. Nunja, liebe Polizei.

Unfallflucht auf der Eidinghausener Straße
… Kurz vor der Einmündung zum Prinzenwinkel kam ihr ein PKW entgegen und bog nach links in den Prinzenwinkel ein. Um den Zusammenstoß zu vermeiden bremste die Radlerin ab, kam dabei zu Sturz und rutschte in Richtung des PKWs, welcher offenbar bis zum Stillstand abgebremst hatte …

Auch hier wird nicht erwähnt, dass der PKW-Führer die Vorfahrt genommen hat. An der Stelle übrigens tägliches Erleben. Der benutzungspflichtige Radweg ist wirklich gemeingefährlich und die Verwaltung tut seit Jahrzehnten nichts, um die Situation zu verbessern. Im Gegenteil, der Weg wird immer gefährlicher. Wenigstens die Fahrerflucht wird von der Polizei benannt.

Fahrradfahrerin kommt nach Kollision zu Sturz
Gegen 11.40 Uhr befuhr ein Bielefelder (24) mit einem Mercedes Sprinter die Königstraße aus Richtung des ZOBs kommend und überquerte dabei den Kreuzungsbereich der Steinstraße. Als der Mann kurz darauf abbremste und um auf ein Grundstück zu fahren mit dem Fahrzeug zurücksetzte, kam es zum Zusammenstoß mit der 27-jährigen Radlerin, die nach ersten Erkenntnissen in selber Fahrtrichtung auf dem Radweg unterwegs gewesen war. Dadurch stürzte die Frau aus Bad Oeynhausen zu Boden …

An der Stelle ist gar kein Radweg, aber ein für Fahrräder freigegebener Gehweg. Und der wird regelmäßig von Kunden oder Anlieferern des dort ansässigen Autohandels als Parkplatz oder Rangierfläche genutzt. Da bleibt dann kein Platz mehr. Da die Einfahrt quasi direkt in der Einmündung liegt, kann man es auch schlecht einsehen, wenn man von der Steinstraße kommend in die Königstraße fährt. Auch das interessiert offensichtlich niemanden und ich habe die Polizei schon oft an dort gefährlich parkenden KFZ vorbei fahren sehen.

In den ganzen Meldungen der letzten vier Wochen gab es genau zwei, in denen sich Fußgänger „falsch“ verhalten haben. Einmal die oben erwähnten jungen Männer und eine Frau die „unvermittelt und dunkel gekleidet“ auf die Fahrbahn getreten ist. Sobald die Polizei nur den Hauch eines Fehlverhaltens bei Fußgängern oder Fahrradfahrenden erahnt, dann wird das erwähnt. Grobe Regelverstöße von Autofahrenden werden nur dann genannt, falls die beiden Beteiligten beides Autofahrende sind. Das ist nicht ausgedacht oder Paranoia, das sind schlicht die Meldungen der letzten vier Wochen. Gerne nachlesen. Leider befeuert das die Arglosigkeit, mit welcher Autofahrende unterwegs sind und die Selbstverständlichkeit, mit welcher Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden.

Ändert das, liebe Polizei. Nein, Wahnwesten und Helme sind kein Hilfsmittel dafür.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Autofahrer missachtet Vorfahrt und verletzt E-Bikefahrerin

  1. Trotz der Nebelkerzen, die in den Pressemitteilungen geworfen werden, dürfte die Polizei bestens über die Unfallverursacher Bescheid wissen. Kann man ja dann jedes Jahr in den offiziellen Unfallstatistiken nachlesen.
    Übrigens ist die Mehrheit der verunfallten Radfahrer auch bei Benutzung einer „sicheren Radverkehrsanlage“ verunglückt.
    Warum kommt mir nur der Spruch: „Eine autofahrende Krähe hackt der Anderen kein Auge aus“ in den Sinn ?

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