Überholabstand

Wenn man mit einem Fahrrad unterwegs ist, muss beim Überholen durch andere Verkehrsteilnehmer ein ausreichender Abstand eingehalten werden.
StVO § 5 – Überholen
(4) […] Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden. […]
Gerichte haben dieses „ausreichend“ in der Vergangenheit regelmäßig mit Angaben zwischen 1,50 Metern bei PKW und 2 Metern bei LKW (so einen Bus würde ich in letzterer Kategorie einordnen) definiert. Das gilt – völlig unverständlich für die meisten wenn ich es erwähne – auch dann, wenn man auf einem Schutzstreifen oder Radweg unterwegs ist.
Der Spiegel vom 18.01.2019: Autofahrer dürfen Radfahrer viel seltener überholen, als sie denken
… Der Abstand gelte immer, „unabhängig von der angeordneten Art der Radverkehrsführung“ – also auch, wenn Radfahrer auf einem Radweg oder einem Schutzstreifen fahren. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, gelte „faktisches Überholverbot“ …
In der Praxis klappt das natürlich überhaupt nicht.

Weil ich mich in der Situation ein wenig erschrocken habe, bin ich eben mal los um zu schauen, wie eng das wirklich war.

Das wären 1,50 Meter Abstand.
Mein Fahrrad steht sicher etwas weiter rechts auf dem Radweg, als ich gefahren bin und der Lenker ist auch noch eingeschlagen. Der Zollstock (mir doch egal, ob der so korrekt bezeichnet ist ;-) ) zeigt ca. 1,50 Meter an. Der Bus sollte idealerweise zwei Meter Abstand halten.
80 Zentimeter Abstand bis zum Kantstein.
Wenn man sich das Video ansieht, dann ist das ungefähr der Abstand, den der Bus zum Kantstein hatte. Das rechte Vorderrad war ca. so weit von der Begrenzungslinie entfernt, wie diese dick ist – das wären dann 80 Zentimeter.
Radweg ist 120 Zentimeter breit – inl. Kantstein!
Die benutzungspflichtigen Radwege in Bad Oeynhausen sind eher „geht so“. Dieser hier ist 120 Zentimeter breit. Ich bin ungefähr in der Mitte des Weges gefahren. Schon allein weil die Pfosten mitten im Geh-/Radweg stehen.
Lenkerbreite ca. 63 Zentimeter.
Mein Lenker ist durchschnittlich breit. Da gibt es deutlich größere Geweihe. Knapp 63 Zentimeter sind es. Wenn ich also nun in der Mitte des Radweges fahre, dann ist von der Radmitte bis zur Außenkante des Kantsteins 60 Zentimeter Platz. Der Mindestabstand muss aber von der Außenkante des Fahrzeuges – also dem Lenkerende – eingehalten werden! Dreiundsechzig geteilt durch zwei macht einunddreißig Komma fünf. 60 – 31,5 = 28,5 Zentimeter von der Außenkante meines Lenkers bis zur Außenkante des Radweges.

Zählt man dazu die 80 Zentimeter Abstand des Bus bis zum Kantstein, ist man bei 108,5 Zentimeter Überholabstand. Die Räder des Busses liegen etwas innerhalb der Karosserie, so dass der Abstand wohl eher noch kleiner ist. Man denke nur an die Spiegel, die bei manchen Sprintern schon auf den Radweg ragen! Zwei Meter sollte er sein. Ja, genauso fühlt sich das auch an, wenn so ein Bus oder LKW an einem vorbei rauscht. Auf der Mindener Straße ist das übrigens nicht anders.

Moral von der Geschichte? Keine Ahnung. Autofahrer werden sagen „Hab‘ Dich nicht so!“, „Fahr halt woanders!“, „Wo soll er denn hin?“ oder „Raaadweg, Pisser.“ – alles schon gehabt. Wir haben in den vergangenen Jahrzehnten die komplette Infrastruktur auf das Auto ausgerichtet und das fliegt uns so langsam um die Ohren. Da muss ich sich einfach gravierend etwas ändern. Und eine Polizei die in solchen Fällen nur genervt die Schultern zuckt, „Ist ja nichts passiert!“ meckert und nichts unternimmt, trägt auch nicht zur Änderung bei. Im Gegenteil, da fühlt sich jeder Engüberholer noch bestärkt.

Am Schulweg von Eidinghausen zum Schulzentrum Süd war jedenfalls nie die Kreuzung Mindener Straße – Steinstraße gefährlich. Das war und ist schon immer der Radweg der Eidinghausener Straße! Das ficht aber leider seit Jahrzehnten weder in der Politik noch in der Verwaltung jemanden an.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

1 Kommentar zu „Überholabstand

  1. Genaugenommen wurdest du da (auf einem benutzungspflichtigen „Radweg“ unterwegs seien) ja auch gar nicht „überholt“ (im Sinne der StVO). ;)

    Ich finde das allgemein immer ganz faszinierend, dass das die Sorte Radfahrer, die überall „Radwege“ fordert, dann überhaupt nicht zu jucken scheint, sobald sie sich auf einem Hochbordchen befinden. Auch dann nicht, wenn so ein Bus einem (auch zwangsweise) auf der linken Seite geisterfahrend quasi frontal entgegenkommt.

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