Rotes Pflaster endet vor einer Hecke – Anfrage im ASE

Am 09.04.2019 fragte ich im Ausschuss für Stadtentwicklung, warum der Gehweg in der Breitenbachstraße in Bicolor gepflastert wurde:

21.11 RH Edler: Im Rahmen der Geh-/Radwegsanierung in der Breitenbachstraße wurde der Radweg mit farblichen Pflastersteinen versehen. Warum endet die farbliche Pflasterung direkt vor einer dort vorhandenen Hecke?
BL 66: Die Verwaltung wird die Anfrage schriftlich beantworten

Hintergrund für diese Anfrage ist meine ähnlich gelagerte Frage aus dem ASE vom 13.09.2018:

16.7 RH Edler: nimmt Bezug auf den Vortrag von Herrn Schwarze (SBO) und teilt mit, dass es sich bei dem Radweg an der Hermann-Löns-Straße nicht um einen offiziellen [Anm.: Ich habe mitgeteilt, dass es dort keinen Radweg gibt – “offiziell” wurde dabei nicht benutzt.] Radweg handelt. Eine entsprechende Beschilderung gibt es hier nicht.
Herr Schwarze (SBO): Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen und überprüft.

Woraufhin mir die Verwaltung mitteilte:

Stellungnahme der Verwaltung: Es handelt sich hier um einen „sonstigen Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 StVO. Hiernach sind Radwege z.B. auf Grund einer fehlenden Regelbreite nicht als Radwege beschildert, können aber von Radfahrern, die auf den Schutz eines Hochbordes nicht verzichten wollen, genutzt werden. Es besteht keine Benutzungspflicht.

(In §3 Absatz 4 der StVO wird gesagt, dass man mit Schneeketten nur 50 Km/h schnell fahren darf. Gemeint ist §2 (4) “… Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden …”)

Ab durch die Hecke …
Die Verwaltung geht also davon aus, dass rotes Pflaster ein nicht benutzungspflichtiger Radweg ist. Die Stadtwerke setzen die Anordnungen der Verwaltung um. Irgendjemand muss also gesagt haben, dass man auf der Breitenbachstraße einen Radweg anlegen soll. Die Stadtwerke haben diesen Radweg dann exakt in einer Hecke enden lassen. Ausgerechnet auf der Straße, auf welcher der Radweg dann sogar benutzungspflichtig wäre.

Darauf bezog sich meine Anfrage und das habe ich im Ausschuss auch so erläutert. Leider auch hier noch keine Antwort. Ganz ehrlich glaube ich ja, es gibt da gar keine Anordnungen und es wird einfach aus Gewohnheit in zwei Farben gepflastert. Dass das dann unbenutzbar endet ist schlichte Gedankenlosigkeit.

Ergänzend zu der Antwort der ersten Anfrage …

Ein Hochbord bietet keinen Schutz! Es ist weder in den Verwaltungsvorschriften, noch in der StVO selbst zu finden, dass sog. Radwege ohne Benutzungspflicht nicht den Regelmaßen entsprechen müssen. Es muss erkennbar sein, dass es sich um einen Radweg handelt. Da die rot gepflasterte Fläche deutlich nicht den geforderten Maßen entspricht, kann es sich nicht um einen Radweg handeln. Genausowenig, wie dies an der Breitenbachstraße der Fall ist.

Möchte die Verwaltung also Gehwege für den Radverkehr frei geben, so ist das Zeichen 239 “Gehweg” mit dem Zusatzzeichen 1022-10 “Radfahrer frei” zu benutzen. Auch um hier eine rechtliche Sicherheit zu haben. Besonders in Tempo-30-Zonen oder Strecken mit einer Temporeduzierung auf 30 Km/h ist dies jedoch völlig überflüssig.

Ansonsten leisten wir durch solche eine Ausgestaltung von Gehwegen in der Kommune lediglich der Tatsache Vorschub, dass der MIV diese rote Pflasterung als “benutzungspflichtigen Radweg” ansieht und entsprechend Radfahrende auf der Fahrbahn bedrängt und geschnitten werden. Tägliches Erleben. Leider fehlt hinsichtlich der Regeln und Gegebenheiten an den einzelnen Straßen und besonders nach Änderungen der Beschilderungen fast jede Kommunikation.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

3 Kommentare zu „Rotes Pflaster endet vor einer Hecke – Anfrage im ASE

  1. Doch, für „Radwege“ ohne Benutzungspflicht gelten keine Vorgaben. Wer sich ohne jede Not selber in Gefahr begeben will, soll das machen. Er soll hinterher nicht rumjammern.

    Ich finde das daher schon richtig so. Lernen durch Abschreckung. Man muss der Verwaltung hier sogar hoch anrechnen, dass sie da keine blauen Lollies hingestellt hat.

    Vielleicht fällt den Fahrbahnparanoikern ja aufgrund derartigen Blödsinns doch irgendwann mal auf, dass „Radwege“ eben einfach zu überhaupt nix taugen…!?

    Und was die besonders beschränkten Autofahrer angeht: Das halte ich für kein sonderlich starkes Argument, denn es wird auch regelm. von Verwaltungen benutzt, grade um Radwegbenutzungspflichten zu rechtfertigen. Wer sein Auto als Waffe einsetzt, weil er irgendwas für einen benutzungspflichtigen „Radweg“ hält, gehört zur MPU.

    • Ein Radweg ohne Benutzungspflicht muss aber als Radweg erkennbar sein, sonst ist es i.d.R. ein Gehweg. Wenn ich ein 70cm rotes Pflasterband sehe, sehe ich keinen Radweg. Es suggeriert aber „den anderen“, die überall einen Radweg sehen, hier sei etwas, das ich benutzen muss. Das ist das Problem.

      Die Autofahrenden ohne Kentnisse der Regeln sind doch ein Argument! Nämlich dann, wenn sie mich aufgrund ihres Unwissen maßregeln, bedrängen und nötigen. Da hilft mir auch nicht, dass die eigentlich zur MPU müssten – es wird in der Praxis nicht passieren.

      Und so lange ist ein rotes Pflaster, von dem die Verwaltung denkt, es sei ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, eben doch ein großes Problem. Weil die „beschränkten“ Autofahrer genau das gleiche denken und mich dann gefährden.

    • Sag ich doch: „Radinfrastruktur“ ist die Wurzel allen Übels! Weil ein derartiges Revierverhalten m. E. nur dann entstehen kann, wenn Autofahrer sich bereits an überwiegend von Radfahrern befreite Fahrbahnen gewöhnt haben.

      Das ist halt auch das große Problem mit diesen ominösen, unbebläuten „Radwegen“ – keiner weiß so wirklich, wie man die im Zweifelsfall erkennen soll. Vermutlich sind das halt so Kompromisse gegenüber den passionierten Gehwegradlern, damit die zumindest als Ausrede bei einem Unfall mit einem Fußgänger dann auf unterschiedlich gefärbtes Pflaster verweisen können…

      Was die Autofahrer betrifft: Klar, es kann für die besonders Beschränkten ein Anreiz sein, sich idiotisch und gefährdend zu verhalten. Dafür brauchen einige aber nicht mal buntes Pflaster… Mich persönlich interessiert Gehupe oder Gemotze nicht die Bohne; das perlt an mir ab. Selbst von aberwitzigen, vorsätzlichen Engüberholern lasse ich mich nicht einschüchtern. Und sollen die Leute doch von mir aus ihre Blödheit offenbaren. Wenn du doch konkret gefährdet oder genötigt wirst, zeig die Person halt an.

      Konkret derartige Pflasterkunst betreffend bleibt halt wohl nur, zu kucken, dass man sowas schon bei der Planung bemängelt und verhindert. Aber da wird die Lobby der Hochbordradler sicher was dagegen haben…

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