Radwegnutzung durch Lieferverkehr
Bauliche Maßnahmen würden an der Stelle ausgeschlossen, das sehe ich ganz genauso. Noch mehr Poller auf und an Radwegen ist nicht meine Wahl. Mit der Ankündigung von verstärkten Kontrollen bin ich ebenfalls einverstanden – das war quasi die Intention der Anfrage.
Allerdings wird aber auch auf „gegenseitige Rücksichtnahme“ gesetzt. Und da frage ich mich, wie das aussehen soll. Es kann ja nur damit gemeint sein, dass ich als Radfahrender auf dem Radweg Rücksicht auf den Lieferverkehr nehmen soll, welcher die nicht für so schwere Fahrzeuge ausgelegte Infrastruktur kaputt fährt und der den Radverkehr behindert. Die Rücksichtnahme durch den Lieferverkehr kann wohl kaum gemeint sein, da ja nun festgestellt ist, dass diese nicht gewährt wird. Der Radweg wird durch den Lieferwagen genutzt = keine Rücksichtnahme.
Was m.M.n. wirklich helfen würde, wäre eine Ansprache des Betriebes – auch außerhalb von Kontrollen – bei der auf die Situation hingewiesen wird und ganz deutlich erklärt wird, dass an der Stelle nicht – schon gar nicht aus „Bequemlichkeit“ – der Radweg für die Anlieferung benutzt werden darf. Und natürllich Konsequenzen bei Nichtbeachtung. Und ja, es gibt an der Stelle selbstverständlich völlig unproblematische Möglichkeiten der Anlieferung, die halt ein wenig unbequemer sind.
Schreibe einen Kommentar
Nur Personen in meinem Netzwerk können kommentieren.