Breitenbachstraße mit neuem Pflaster und … ach weißte …
Am Gehweg der Breitenbachstraße wurde gebuddelt. Irgendwas mit Gasleitungen glaube ich. Im Zuge dessen wurde natürlich der Belag des Gehweges wieder neu verlegt. Diese geschah in Bicolor – wie schon an der Hermann-Löns-Straße. Dazu hatte ich in der Sitzung des ASE am 13.09.2018 nachgefragt, warum der Gehweg so bunt gepflastert wurde. Nun, es sollte ein nicht benutzungspflichtiger Radweg sein:
Es handelt sich hier um einen „sonstigen Radweg“ im Sinne von § 3 Abs. 4 Satz 3 StVO. Hiernach sind Radwege z.B. auf Grund einer fehlenden Regelbreite nicht als Radwege beschildert, können aber von Radfahrern, die auf den Schutz eines Hochbordes nicht verzichten wollen, genutzt werden. Es besteht keine Benutzungspflicht.
Dann wird das an der Breitenbachstraße wohl auch so gemeint sei. Warum man sich da auf diesen äußerst schwammigen Teil der StVO und ERA zurückzieht und nicht ganz offiziell mit „Gehweg – Radfahrer frei“ beschildert, werde ich nie verstehen. Diese Lösung mit den „Ihr dürft raten, ob es ein Radweg sein soll und falls ihr meint, dass es so ist, dürft ihr ihn benutzen!“ ist halt blöd. Vor allen Dingen, da so gut wie alle KFZ-Fahrenden dann rumpöbeln, wenn man nicht auf dem Mist fährt. Die kennen die Regeln nämlich nicht.
Und dann fährt man auf dem Irgendwie-ein-Radweg-Stück und es kommt:
Da gucke ich verschämt nach unten und fasse mir an den Kopf. Echt jetzt? Kann man denn, wenn es schon irgendwas mit Radweg sein soll, nicht einmal vernünftig sein? Es ist doch wirklich nicht schwer, das Pflaster dann auf den katastrophalen, benutzungspflichtigen Geh-/Radweg umzuleiten, statt vor einer Hecke zu enden. Und komm‘ mir keiner mit „Du siehst doch wo Du hinfährst!“ … wir können ja mal die Striche auf der Fahrbahn in Schlangenlinien aufmalen oder in einem Acker enden lassen. Das Geschrei der Blechdosentreiber im Graben möchte ich hören!
Man müsste da m. E. noch Piktogramme draufpinseln, wenn man will, dass das als „anderer Radweg“ benutzt werden kann.
Sieht für mich so aus, als hätte man sich halt einfach ganz strikt an den Grenzen der jeweiligen Straße orientiert. Und dann endet das halt nun einmal so. Da das Zeichen 240 auch erst 3 m später auftaucht, ist das dazwischen nur ein Gehweg, auf dem man ja nicht radfahren darf.
Was macht die Straße mit dem Z 240 da eigentlich so gefährlich, dass man da zwangsgehwegradeln muss? Aufgrund der parkenden Autos scheint da die Mindestbreite von 2,5 m auch nicht eingehalten zu werden…
Radwege – it’s not a bug, it’s a feature.
Wenn ich die Ausführungen bisher richtig verstanden habe, reicht es wenn man den „Radweg“ meint als solchen zu erkennen. Genau das ist das Problem. Autofahrer erkennen dann *immer* einen, Radfahrer eher weniger.
Der Gehweg ist auch schon vor der Einmündung benutzungspflichtig, das passt also schon so. Gefährlich ist da eigentlich so richtig nicht, der Gehweg ist deutlich gefährlicher! Allerdings kommt danach nach einer Pommesbude benannte Stahls-Kreuzung, welche die bisherige „Autobahn“ querte. So richtig gerne bin ich da auch nicht gefahren. Nach Fertigstellung der Nordumgehung inkl. Reduzierung der KFZ-Menge um 80% sieht das aber anders aus.
Mir wurde für die Fortführung der Straße auf der anderen Seite bereits eine Aufhebung der Benutzungspflich zugesagt. Und dann müsste ich an der Stelle im Bild idealerweise bereits auf die Fahrbahn, weil es auf der anderen Seite der Kreuzung keine geeigneten Auffahrmöglichkeiten gibt.