Bachstraße und Blücherstraße wieder „Anlieger frei“
In der letzten Woche hat die Verwaltung die Beschilderung an der Bachstraße und der Blücherstraße wieder auf den ursprünglichen „Anordnungstand“ zurück beschildern lassen!
Die Bachstraße, Hüffer Straße und auch Blücherstraße durften seit Einrichtung der Fahrradstraße vom motorisierten Anliegerverkehr befahren werden. Daran hat sich dann erst im letzten November etwas geändert, als die Verwaltung die Hüffer Straße grundsätzlich für den motorisierten Verkehr freigegeben hat, da sich Nicht-Anlieger über eine gefährliche Ausfahrt zur Weserstraße hin beschwert haben.
In dem Zug hat die Verwaltung in einem Akt auch die Bachstraße und die Blücherstraße grundsätzlich für den motorisierten KFZ-Verkehr freigegeben (nicht nur Anlieger frei), weil sie einer völlig abstrusen Fehlinterpretation der StVO durch den Regierungsbezirk gefolgt ist. Ich habe das bereits von Anfang an moniert und beim BMVI und Rechtsreferendare des ADFC angefragt (sogar in der aktuellen ADFC-Radwelt hat es diese merkwürdige Auslegung geschafft).
Gleichzeitig scheint die Landesregierung davon erfahren zu haben und hat in einem ebenso merkwürdigen Akt neue Zeichen erlassen, die verdeutlichen sollen, was „Anlieger frei“ bedeutet. Da die Schilder nicht früher verfügbar waren, hat die Verwaltung erst jetzt die zwischenzeitlich „falsche“ Beschilderung gegen die nun richtige, aber im Vergleich zur ursprünglichen mit völlig unverändertem Anordnungsinhalt, Beschilderung angebracht.
Wir halten fest: außer völlig unnötig Geld auszugeben, hat diese Aktion an der Rechtslage und den Nutzungsmöglichkeiten nicht geändert. Zusätzlich hat man durch diese Aktion dem Radverkehr einen Bärendienst erwiesen. Erst den Autofahrern die Durchfahrt verbieten, dann wieder erlauben, dann wieder verbieten. Das kommt sicher gut an. Als ich letzte Woche die Fahrradstraßen befahren habe, hat die Beschilderung den motorisierten Verkehr übrigens nicht interessiert und von der vielbeschworenen Rücksichtnahme gegenüber Radfahrenden bzw. einem besseren Verständnis habe ich beim engen überholt werden ehrlich gesagt auch nichts gemerkt.
Ich hab’s im September schon gesagt und versucht das abzuwenden … aber man wollte nicht hören.
Irgendwer sollte der Landesregierung mal erzählen, dass jene gar nicht befugt ist, eigene Verkehrszeichen zu „entwerfen“. Das steht bspw. in der Verwaltungsvorschrift zur StVO ganz Vorne.
So ist das, was man dort nun aufgestellt hat, ja nicht minder bescheuert als die vorherigen Varianten. Alles, was nicht im Verkehrszeichenkatalog steht, nachdem es zuvor im Verkehrsblatt verkündet wurde, ist ein Phantasie-Verkehrszeichen – und somit ein Scheinverwaltungsakt! Also darf dort derzeit genau genommen außer Radfahrern gar niemand rein. Vor allem keine Reiter…
„Anlieger frei“ reicht völlig aus, da braucht es keine Piktogramme daneben… Immer wieder erschreckend, diese grenzenlose behördliche Inkompetenz in Sachen Straßenverkehrsrecht.