Autofahrer missachtet Vorfahrt und verletzt Radfahrer schwer
So hätte die Überschrift der Polizeipressemeldung lauten können, damit die motorisierten Verkehrsteilnehmer vielleicht auch mal mit der Nase drauf gestoßen werden, dass man als Fahrradfahrer durchaus desöfteren auch mal als erster los darf und Autofahrer bitte die Augen öffnen sollen. Hat die Polizei aber nicht gemacht. Polizei Minden-Lübbecke: Verkehrsunfall mit Personenschaden am Samstag, 25.08.2018, in Bad Oeynhausen
… Ein Radfahrer wird bei einem Verkehrsunfall in Bad Oeynhausen schwer verletzt. Er war zuvor von einem abbiegenden Mercedes erfasst worden …
Immerhin verletzt sich der Radfahrer ausnahmsweise mal nicht selbst, sondern ist in der Meldung der passive Part. Allerdings schreibt die Polizei beim Autofahrenden wieder nur sehr passiv. Das ist wirklich in jeder Meldung so zu beobachten. Bloss nicht den Autofahrenden selbst als aktiven Verursacher darstellen. Das merken die Stift-Männer dort wahrscheinlich nicht einmal. Aber alle diejenigen, welche sich mit den Polizeimeldungen zu dem Thema beschäftigen, sehen es jedesmal.
Der Autofahrer „beabsichtigte“ irgendwas, dann „kam es zu einem Zusammenstoß“, der Radfahrer „wurde aufgeladen“ … alles möglichst weich. Warum nicht mal deutlich schreiben „Der Autofahrer rammte den Radfahrer“, „Der Autofahrer fuhr den Radfahrer an“? Warum wird nicht ganz klar geschrieben „Der Autofahrer nahm dem Radfahrer die Vorfahrt“? Das ist schlicht und ergreifend der Sachverhalt an der Stelle. Da muss nicht ermittelt werden oder sonst etwas abgewartet werden.
Und ja, der Radfahrer fuhr in die falsche Richtung und das finde ich richtig Scheiße! Was das für Auswirkungen auf seine Vorfahrt hat, habe ich hier schon desöfteren geschrieben. Auch, warum das für Autofahrer völlig egal zu sein hat.
Schreibe einen Kommentar