1,50 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrenden
Das ist für manche Menschen am Steuer eines motorisierten Fahrzeugs schwer vorstellbar. Eine unüberwindbar große Distanz, die man unmöglich einhalten kann – so sagte es jedenfalls ein Busfahrer vor Gericht: „Aber ich bin mir keiner Schuld bewusst.“ Er habe ausreichend Abstand gehalten, „mehr Abstand geht nicht!“
Genauso wie es auf der ganzen Welt kein Fahrzeug gibt, welches in der Lage ist auf freier Strecke lediglich 30 Km/h zu fahren. Allerdings hat die Richterin am Amtsgericht Frankfurt es nun dem im Prozess angeklagten Busfahrer recht deutlich erklärt: Frankfurter Rundschau: Prozess zeigt: Fahrradstreifen problematisch
… „Die Ampel war Grün! Ich musste fahren!“, sagt Y. Musste er nicht, sagt die Richterin, er hätte warten müssen, bis der Mindestabstand gewährleistet gewesen sei, „und wenn es eine halbe Stunde dauert“. Y. ist sprachlos … Genau der Grund, warum ich so vehement gegen die Schutzstreifen auf der Herforder Straße geredet habe. Das ist der letzte Mist. Es kennen wenige die Regeln und auch wenn sie bekannt sind, werden sie häufig ignoriert. In diesem Fall ist der Unfallverursache mal auf eine informierte, kritische und vielleicht sogar mutige Richterin getroffen. Sie spricht aus, was ich schon lange sage.
Ich glaube, die Fahrerin des Fahrzeugs im Bild oben hat mich vor zwei Tagen auf der Bahnhofstraße auch nicht „mit Absicht“ so dicht überholt. Sie hat nur einfach keine Ahnung vom Straßenverkehr, den Regeln und den Gefahren. Und das ist noch zu ihren Gunsten gedacht. Anderfalls wäre es ja Absicht gewesen … dann wäre sie halt ein Arschloch, ein gefährliches. Solche Situationen erlebe ich regelmäßig, ich habe nur erst seit ein paar Wochen eine sog. Dash-Cam und diese auch erst dreimal am Rad gehabt. Für solche Aufnahmen muss man aber nicht lange warten.
Ich hoffe, es gibt noch in Zukunft mehr solche Urteile wie in Frankfurt mit so deutlichen Erklärungen, die dann auch prominent veröffentlicht werden!
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