FDP fordert wieder mal irgendwas – heute: Kopfhörerverbot

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Kopfhörer auf dem Fahrrad sind nicht verboten. Warum auch? Fensterscheiben im Auto sind auch nicht verboten. Nicht einmal mit hoch gefahrenen Seitenscheiben im Auto Musik hören ist verboten! Aber die FDP hat nun die Ursache für die tödlichen Radfahrunfälle ausgemacht!

Es sind nicht die abbiegenden LKW-Fahrer, die ihre Spiegel nicht beachten, nicht die Autofahrer, welche ohne zu gucken einfach über Radwege kreuzen, keine achtlos geöffneten Autotüren auf Schutzstreifen für Fahrradfahrende, nein, nicht einmal die tiefstehende Sonne ist ein Faktor. Es sind – tada – Kopfhörer auf oder in den Ohren der Radfahrenden! Westfalen-Blatt vom 23.07.2018: Kopfhörerverbot für Radfahrer gefordert
… Kaum ein Radfahrer scheint noch ohne Kopfhörer unterwegs zu sein. … Nach einer ADAC-Studie radelt jeder zehnte Jugendliche mit Kopf­hörern und Handy …
Liebe Journalisten, seit wann sind 10% „kaum einer ohne“? Eher müsste dort stehen „fast niemand fährt mit Kopfhörern Fahrrad, trotzdem fordert die FDP irgendwas“. Leider kommt ihr eurem Auftrag nicht nach und plappert die Pressemitteilungen einfach so nach. Übrigens „Die Politik diskutiert nun kein Kopfhörervervot.“, richtig ist „Die FDP bringt eins ins Gespräch.“. 2017 wurden etwa 80.000 Radfahrer bei Unfällen verletzt, 382 kamen ums Leben. Und nun muss man schauen, wer bei diesen Unfällen schuldhaft unterwegs war. Regelmäßig kommt dabei heraus, dass bei einer gleichzeitigen Beteiligung von KFZ und Fahrrad in ca. 75% der Fälle der KFZ-Fahrende schuld am Unfall war – aus den oben bereits genannten Gründen. Tatsächlich fällt mir auf die Schnelle nicht eine Polizeimeldung ein, in der ausdrücklich das laute Hören von Musik ursächlich für einen Unfall war. Und selbst wenn man jetzt einen oder zwei finden würde, gemessen an der Gesamtzahl der Unfälle findet es halt wahrscheinlich nicht messbar statt.
»Lautes Musikhören mit Kopfhörern auf dem Fahrrad führt zu verminderter Wahrnehmungsfähigkeit im Straßenverkehr«, sagt der FDP-Verkehrsexperte Oliver Luksic. Oh, Captain Obvious hatte Ausgang. Deshalb steht ja auch in der StVO §23 (a): „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“ Gilt für das Auto auch und niemand kommt auf den Gedanken, die Musikanlagen zu verbieten. Das wäre jedoch mehr als notwendig, angesichts der aktuellen Forderung der FDP. Übrigens ist auch der Gebrauch von Sprache nicht verboten, trotzdem man damit Schwachsinn formulieren kann.

In anderen Ländern, liebe FDP, geht man übrigens mit allen Vergehen im Straßenverkehr anders um. Guckt euch mal im europäischen Auslang um, was dort für falsch parken aufgerufen wird. Oder zu schnelles fahren, oder Nötigung, oder, oder, oder. Wenn wir das hier auch alles so einführen, dann darf von mir aus ein Verstoß gegen §23 (1) StVO deutlich teurer geahndet werden. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Mit Parteien, die so selektiv dummes Zeug fordern und die jetzt schon völlig ausreichenden Regelungen nicht erwähnen und dabei völlig die eigene Auto-Klientel außen vor lassen und die wirklichen Ursachen für die toten Raddfahrenden ignorieren, damit habe ich ein Problem. Das ist gefährlich, menschenverachtend und überflüssig.

Über

Ich schreibe hier über Fahrrad(politik), Politik an sich, Technik, unsere Familie und alles was mich sonst so bewegt.

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