Öffnung der Schützenbrücke bzw. nicht
Immer mal wieder wird darüber diskutiert, die Schützenbrücke im westlichen Kurgebiet durchgängig oder zumindest länger für den Autoverkehr zu öffnen. „Die Politiker“ sollen ihre Hausaufgaben machen, die Situation ist so wie sie ist umweltschädlich, macht die Stadt kaputt und zwingt Leute zu gewaltigen Umwegen. Und ja, unter Umständen muss ich Umwege fahren, wenn ich zu bestimmten Zeiten von der Herforder Straße zur Detnmolder Straße nöchte. Aber es gibt eben auch Gründe, warum die Brücke nicht durchgängig befahrbahr ist.
Aufgrund einer aktuellen Diskussion auf Facebook habe ich im Sitzungsdienst die alten Beschlüsse raus gesucht und die Eckpunkte zusammengefasst. Die Unterlagen zu den Regelungen sind alle öffentlich einsehbar. Und wenn ich es schon auf Facebook teile, kann ich das hier natürlich auch verewigen.
Nach etlichen Beschlüssen und Massnahmen zur Verkehrsberuhigung des Westkorso Ende der 90er Jahre, wurde die Schützenbrücke von der Politik für den Verkehr freigegeben, mit der Maßgabe, Zählungen durchzuführen.
Ausschusses für Stadtentwicklung am 30.08.2001 TOP: 14
2. Sachverhalt:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.02.2001 den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 25.01.2001 zur Öffnung der Schützenbrücke bestätigt. Die Verkehrsbehörde hat daraufhin die Schützenbrücke am 30.03.2001 für den Verkehr in beide Richtungen freigegeben. Vor und nach Öffnung der Schützenbrücke wurden an verschiedenen Punkten Zählungen vorgenommen, die in der beiliegenden Aufstellung dokumentiert sind. Eine weitere Zählung soll am 23.08.2001 durchgeführt werden, die berücksichtigt, dass der Verkehr nach Beendigung der Baustelle wieder störungsfrei abgewickelt werden kann. Über das Ergebnis dieser Zählung wird in der Sitzung berichtet.
Diese Zählungen zeigten, dass das Verkehrsaufkommen im westlichen Kurgebiet durch die Öffnung erwartungsgemäß anstieg. Allerdings im erwarteten Rahmen. Daher wurde im Herbst 2002 beschlossen, die Öffnung aufrecht zu erhalten.
Ausschusses für Stadtentwicklung am 12.09.2002 TOP: 7
B e s c h l u s s
Der Ausschuss beschließt die Öffnung der Schützenbrücke aufrecht zu erhalten, da sie sich aus gesamtstädtischer Sicht bewährt hat und zur sinnvollen Verkehrsführung im Rahmen angemessener Erreichbarkeit unverzichtbar ist. Hier ist in besonderem Maße die Erreichbarkeit der Bad Oeynhausener Kliniken, des Herz- und Diabeteszentrums Nordrhein-Westfalen sowie des Elternhauses und der Kureinrichtungen zu gewährleisten.
Durch die fehlende Nordumgehung wären weite Teile der Stadt nur durch extreme Umwege zu erreichen, wenn die Verbindung „Schützenbrücke“ eingeschränkt wurde.
In den Bereichen Wiesenstraße, Zeppelinstraße, Westkorso haben sich die mit der Öffnung der Schützenbrücke beschlossenen geänderten Verkehrsregelungen ebenfalls bewährt. Sollten sich im Hinblick auf die erhöhten Anforderungen, die an Kurgebiete gestellt werden, weitere verkehrslenkende oder verkehrsberuhigende Maßnahmen als erforderlich erweisen, ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung zu berichten, damit umgehend entsprechende Beschlüsse gefasst und umgesetzt werden können.
Beschlussfassung: 8 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen
Das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Nordrhein-Westfalen und nicht zuletzt die Anwohner sahen das aber teilweise anders. In 2003 beschloss man darum die aktuell gültige Regelung.
Ausschusses für Stadtentwicklung am 03.07.2003 TOP: 5
2. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 31.05.2003 (s. Anlage) macht das MGSFF NRW den Vorschlag, die Öffnungszeit der Schützenbrücke auf den Zeitraum vom 9.00 bis18.00 Uhr zu reduzieren. Gleichzeitig sollen Vorkehrungen getroffen werden, die die verbotswidrige Durchfahrt während der Nachtstunden verhindern. A55A7D42-B482-4824-8248-248AD8485994.rtf/I Dieser Vorschlag soll noch einmal mit der Stadt erörtert werden; über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
Herr H. Wehking hat gemeinsam mit weiteren 56 Anliegern zur Öffnung der Schützenbrücke eine Reihe von Vorschlägen zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen im Bereich des Kurgebietes (s. Anlage). unterbreitet. Die Einrichtung eines Nachtfahrverbotes in der Zeit von 20.00 bis 8.00 Uhr, verbunden mit einer Sperrung der Schützenbrücke (z.B. Schranke) deckt sich weitgehend mit dem Vorschlag des MGSFF NRW. Mit der Öffnung der Schützenbrücke und der Aufhebung der Einbahnregelung sollte eine Verbindung zwischen Kurgebiet und Klinikviertel hergestellt werden. Deshalb entsprechen die vorgeschlagenen Maßnahmen (Verbot des Durchgangsverkehrs und Einrichtung der Einbahnregelung) nicht der beabsichtigten Verkehrsregelung.
Auch die Einführung einer besonderen Geschwindigkeitsbegrenzung (20 km/h innerhalb einer Tempo-30-Zone) verspricht keine Verbesserung der Gesamtsituation. Die Anordnung einer Schrittgeschwindigkeit im Bereich der Wiesenstraße / Zeppelinstraße ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig, da der Durchgangsverkehr überwiegt.
Damit reduzieren sich die möglichen Maßnahmen auf die Ausdehnung des Nachtfahrverbotes und eine Sperrung der Schützenbrücke in diesem Zeitraum (ausgenommen sind Notfälle).
B e s c h l u s s
Der Ausschuss hat die Verfügung des Ministers für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen sowie den Antrag des Herrn Heinrich Wehking und Anlieger zur Öffnung der Schützenbrücke zur Kenntnis genommen und beschließt:
* die Öffnung der Schützenbrücke auf die Zeit von 8.00 – 20.00 Uhr zu beschränken,
* die Sperrung der Brücke während der Nachtzeit durch eine Schranke sicherzustellen,
* auf der Wiesenstraße und dem Westkorso die gefahrenen Geschwindigkeiten mittels Geschwindigkeitsdisplay zu kontrollieren und
* in den vg. Straßen weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen.
Beschlussfassung: einstimmig 1 Enthaltung
Danke für das Heraussuchen und Zusammenfassen.